https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 89131.html
In der Herleitung ihres Urteils schreiben die Richter, dass die Bezeichnung "Faschist" zwar ehrverletzenden Charakter haben könne und im heutigen politischen Sprachgebrauch dazu diene, politische Gegner in die Nähe des Nationalsozialismus zu rücken. Jedoch hätten die Antragsteller "in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht".
Das was also ständig bestritten wird ist nun durch ein Gericht bestätigt. Ein wegweisendes Urteil für die Demokratie.