Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon contravariant » Do 10. Mai 2012, 21:03

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Wenn Wolf Singer auf seine Homepage schreiben würde, ich würde ihn stalken, würde er sich lächerlich machen.

Ich erinnere mich dunkel, dass ein Richter das nicht sooo lächerlich fand, nunja..
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Harald Maurer » Do 10. Mai 2012, 21:31

Bei der Nennung des Namens tatverdächtiger Personen ist das Informationsinteresse der Öffentlichkeit stets gegen das Persönlichkeitsrecht des Täters abzuwägen. So besteht bei öffentlich tätigen Personen dieses Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf jeden Fall, bei Privatpersonen kann dieses Interesse vom Delikt abhängen. Ist demnach die Nennung des Namens eines Tatverdächtigen erlaubt, hat dies mit dem Zusatz "es gilt die Unschuldsvermutung" zu erfolgen! Ist der Täter bereits verurteilt, hat er als Privatperson ebenfalls ein Recht auf Anonymität, besonders wenn seit der Tat schon längere Zeit verstrichen ist und seine Haftentlassung bevorsteht. Nach Verbüßung seiner Strafe darf er namentlich nicht mehr genannt werden und seine Tat ihm auch nicht mehr vorgeworfen werden.
Wirft man einer Person eine Straftat vor, indem man sie z.B.als "Betrüger" oder "Stalker" bezeichnet, muß man, falls die Person klagt, den Wahrheitsbeweis antreten. D.h. es ist nicht von vornherein verboten, jemanden zu beschuldigen, nur muss es aber auch wahr sein. Andernfalls macht man sich selbst strafbar!
Man kann also gegen jede Person öffentlich den Vorwurf erheben, sie sei ein "Stalker", ein "Verleumder" oder man wäre von ihr verprügelt worden, wenn es wahr ist. Misslingt aber der Wahrheitsbeweis, ist man selbst der Verleumder und wird bestraft.

Grüße
Harald Maurer
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon contravariant » Do 10. Mai 2012, 21:42

Harald Maurer hat geschrieben:Wirft man einer Person eine Straftat vor, indem man sie z.B.als "Betrüger" oder "Stalker" bezeichnet, muß man, falls die Person klagt, den Wahrheitsbeweis antreten. D.h. es ist nicht von vornherein verboten, jemanden zu beschuldigen, nur muss es aber auch wahr sein. Andernfalls macht man sich selbst strafbar!
Man kann also gegen jede Person öffentlich den Vorwurf erheben, sie sei ein "Stalker", ein "Verleumder" oder man wäre von ihr verprügelt worden, wenn es wahr ist. Misslingt aber der Wahrheitsbeweis, ist man selbst der Verleumder und wird bestraft.

Die wahre oder falsche Tatsachenbehauptung ist allerdings nur ein Aspekt. Ich darf nicht alle Informationen über eine Person veröffentlichen, die wahr sind. Wenn ich zb. aus irgendwelchen Gründen weiß, dass mein Nachbar HIV positiv ist, dann darf ich das trotzdem nicht in meinen Blog schreiben, weil das seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Harald Maurer » Do 10. Mai 2012, 22:23

contravariant hat geschrieben:Wenn ich zb. aus irgendwelchen Gründen weiß, dass mein Nachbar HIV positiv ist, dann darf ich das trotzdem nicht in meinen Blog schreiben, weil das seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Richtig. Es geht hier ja auch um den Vorwurf strafbarer Handlungen und nicht um die Veröffentlichung irgendwelcher Beschaffenheiten einer Person. Krankheiten gehen niemanden etwas an. Man darf auch nicht über eine Person verbreiten, dass sie pleite ist und einen Offenbarungseid abgelegt hat, denn da liegt dann Kreditschädigung vor! Einerlei, ob wahr oder nicht wahr!

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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Bell » Fr 11. Mai 2012, 00:59

Harald Maurer hat geschrieben:Man darf auch nicht über eine Person verbreiten, dass sie pleite ist und einen Offenbarungseid abgelegt hat, denn da liegt dann Kreditschädigung vor! Einerlei, ob wahr oder nicht wahr!

Das glaube ich nicht. Warum sollte ich über eine Person nicht die Wahrheit schreiben dürfen?

Wenn die Person, wie Hampel, den Offenbarungseid abgelegt hat, wieso sollte ich das nicht schreiben dürfen? Seine Kreditfähigkeit ist eh im negativen Bereich.

Nimm mal an, Kurt würde wegen seines CrankWatch-Eintrages klagen wollen (mit einiger Ausssicht auf Erfolg, wie ich inzwischen meine) .... bliebe er doch, selbst für den Fall, dass er gewinnt, auf den Kosten sitzen ... weil bei Hampel nur das Schwarze unter den Fingernägeln zu holen .ist. Darüber wird man doch Kurt öffentlich informieren dürfen ... die Abgabe des Offenbarungseides ist eine öffentliche Angelegenheit ... liegt nicht mehr in Hampels Privatbereich.

Weiters darf ich mir selbstverständlich Gedanken über die etwas merkwürdige Moral eines solchen Typen machen .... einserseits seine Gläubiger durch den Offenbarungseid um ihr Geld zu betrügen nämlich, andererseits keinen Handschlag dafür zu rühren, dass diese Gläubiger ihr Geld mal wieder sehen. Statt Frau Lopez Tag und Nacht zu stalken ... könnte der sich ja auch bemühen Geld zu verdienen.
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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon Bell » Fr 11. Mai 2012, 03:07

contravariant hat geschrieben:Völlig richtig. Wenn du Behauptungen über Herrn Mayer auf deinem Blog veröffentlichst, dann verletzt die Täterin (du) die Rechte des Opfers (Herr Mayer).

Nööö, ... über Herrn Mayer kann sie schreiben was sie will und so viel sie will und so gemein sie will .... sie darf nur keine Lügen über Herrn Mayer verbreiten.

Genau auf diesem Prinzip beruht doch Kurts Crankwatch-Eintrag ..... so gemein wie möglich, aber keine Lügen verbreitend.

Es ist eben nicht strafbar ein Charakterschwein zu sein .... und es ist jedem Charakterschwein erlaubt, sein 'Schweinsein' nach ganzer Herzenslust auszuleben.

contravariant hat geschrieben:Und dieser Sachverhalt ist unabhängig davon, ob Herr Mayer selbst schonmal Straftaten begangen hat. Auch verurteilte Täter haben in diesem Land Recht. Sie haben insbesondere dieselben Rechte, wie jeder andere Bürger dieses Landes auch.

Was glaubst Du wohl, warum ich mich auf dem Alltopic so sehr über Sölkars 'schweinigen' Kommentar aufgeregt habe, der erschien, nachdem Ilja Schmelzer aus dem Alltopic geflogen war?
Und wieso hast Du dagegen nicht protestiert?

Solkars damaliger Kommentar war berechtigt, weil er keine Lügen enthielt.... Charakterschwein Solkar durfte sich austoben ....
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Bell » Fr 11. Mai 2012, 03:25

contravariant hat geschrieben:Die wahre oder falsche Tatsachenbehauptung ist allerdings nur ein Aspekt. Ich darf nicht alle Informationen über eine Person veröffentlichen, die wahr sind. Wenn ich zb. aus irgendwelchen Gründen weiß, dass mein Nachbar HIV positiv ist, dann darf ich das trotzdem nicht in meinen Blog schreiben, weil das seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Wo hast Du das denn her? ... Ich bin sicher das das falsch ist.

Selbstverständllich darf ich in meinem Blog schreiben, dass mein Nachbar HIV-positiv ist. Es muß nur der Wahrheit entsprechen.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Fr 11. Mai 2012, 05:35

Harald Maurer hat geschrieben:
D.h. es ist nicht von vornherein verboten, jemanden zu beschuldigen, nur muss es aber auch wahr sein.


Ganz genau.
Man darf in der Öffentlichkeit irgendjemanden beschuldigen, wenn es wahr ist.

Es geschieht eine Straftat:

1. Gestern hat mich Heinz Mayer verprügelt.

    - Ich darf in meinem Blog oder sonst wo in der Öffentlichkeit sagen, dass Heinz Mayer mich gestern verprügelt hat - weil es wahr ist.

    - Eine dritte Person, zum Beispiel ein Journalist, der über diese Straftat berichten möchte, weiß nicht, ob es wahr ist. Zu seiner eigenen Sicherheit wird er erst einmal in der Öffentlichkeit berichten: Gestern hat H.M. Jocelyne Lopez verprügelt.

2. Gestern wurde ich verprügelt, aber ich weiß nicht von wem, der Täter war nicht genau zu erkennen.

    - Ich darf in meinem Blog oder sonst wo in der Öffentlichkeit sagen, dass ich gestern verprügelt wurde, jedoch weiß ich nicht von wem, der Täter war nicht genau zu erkennen - weil es wahr ist.

    - Ich darf aber auch in diesem Fall in der Öffentlichkeit sagen, ich habe den Verdacht, dass es Heinz Mayer war, aufgrund diesen oder jenen Indizien oder Hinweisen, weil ich zum Selbstschutz ein berechtigtes Interesse habe, dass die Identität meines Angreifers so schnell wie möglich herausgefunden wird: Er könnte mich nämlich noch einmal verprügeln (gehört zur Notwehr).

    - Dritte Personen, die Hinweise, Indizien oder Vermutungen über die Identität meines Angreifers haben, dürfen aber auch in der Öffentlichkeit diese Hinweise, Indizien oder Vermutungen äußern, da jeder Bürger ein berechtigtes Interesse im Dienste der Allgemeinheit hat, dass der Täter verurteilt wird und dass weitere Straftaten verhindert werden (gehört zur Anzeigepflicht von Straftaten).


Viele Grüße
Jocelyne Lopez
Zuletzt geändert von Jocelyne Lopez am Fr 11. Mai 2012, 05:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Fr 11. Mai 2012, 05:46

Bell hat geschrieben:
Selbstverständllich darf ich in meinem Blog schreiben, dass mein Nachbar HIV-positiv ist. Es muß nur der Wahrheit entsprechen.


Nein, darfst Du nicht. Eine Krankheit ist keine Straftat.
Du könntest es sagen, wenn Du weißt, dass er HIV-positiv ist und keine Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung von seinen Sexualpartnern trifft und es verschweigt, womit er die Gesundheit von Dritten gefährdet. Das ist eine Straftat.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Bell » Fr 11. Mai 2012, 06:09

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:
Selbstverständllich darf ich in meinem Blog schreiben, dass mein Nachbar HIV-positiv ist. Es muß nur der Wahrheit entsprechen.


Nein, darfst Du nicht. Eine Krankheit ist keine Straftat.
Du könntest es sagen, wenn Du weißt, dass er HIV-positiv ist und keine Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung von seinen Sexualpartnern trifft und es verschweigt, womit er die Gesundheit von Dritten gefährdet. Das ist eine Straftat.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez

Woraus ergibt sich das?

Natürlich darf man über alles scheiben, dies ist doch nicht an Straftaten gebunden... Kurt hat doch keine Straftat begangen, ... ich darf nur keine Lügen verbreiten. Ansonsten darf ich alles über ihn schreiben, was mir passt.
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