Empört euch! Occupy Tierfolterlabore!

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Re: Empört euch! Occupy Tierfolterlabore!

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 24. Mai 2012, 05:27

Ich mache auf meinen heutigen Blog-Eintrag aufmerksam:

Antwort des Bundespräsidenten Joachim Gauck wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer:

Ich beziehe mich auf meine Anfrage vom 10.04.12 und auf meine Erinnerung vom 11.05.12 an den Bundespräsidenten Joachim Gauck über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer und gebe nachstehend die Antwort des Bundespräsidenten wieder, die ich am 22.05.2012 per E-Mail bekommen habe:

Betr.: Ihre Anfrage vom 10. April 2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

für Ihre E-Mails vom 10. April 2012 und 11. Mai 2012 an Bundespräsident Joachim Gauck danke ich Ihnen. Er hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten. In Ihren Zuschriften, die Sie zeitgleich unter http://www.jocelyne-lopez.de/blog/ veröffentlicht haben, äußern Sie sich kritisch zu der Auszeichnung von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer und bitten um nähere Auskünfte. Ich bitte um Nachsicht, dass meine Antwort sich wegen der vorrangigen Erledigung termingebundener Aufgaben verzögert hat. Zugleich möchte ich darauf hinweisen, dass offene Briefe üblicherweise nicht beantwortet werden.

Am 16. Mai 2011 hat der damalige Bundespräsident Christian Wulff Herrn Professor Singer auf Vorschlag des Hessischen Ministerpräsidenten für seine besonderen Verdienste um den Forschungsstandort Deutschland das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Herr Professor Singer gehört zu den weltweit führenden Neurowissenschaftlern und gilt als Kopf der modernen Neurowissenschaften in Deutschland. Die Ergebnisse seiner experimentellen Forschungen sind von weitreichender Bedeutung und liefern einen grundlegenden Beitrag zum Verständnis neuronaler Mechanismen und Prozesse. Für sein Wirken wurde er bereits mehrfach geehrt, z. B. mit dem "Communicator-Preis - Wissenschaftspreis des Stifterverbandes" der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Zudem engagiert sich Herr Professor Singer weit über seine beruflichen Verpflichtungen hinaus für die Belange der Wissenschaft. Auch gehört er zahlreichen Kuratorien, Fachbeiräten und -verbänden, wissenschaftlichen Kommissionen und Akademien an, wie z. B. dem Kuratorium der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung und der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften in Rom.

Ich darf Ihnen versichern, dass der Ordensverleihung ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging, an dem zahlreiche fachliche Stellen beteiligt waren. Dabei wurde auch das Thema Tierschutz gesehen. Herr Professor Singer bewegt sich mit seinen Forschungen im rechtlichen Rahmen.

Es ist dem Bundespräsidenten bewusst, dass die Verdienste von Persönlichkeiten um das Gemeinwohl in der Bevölkerung durchaus unterschiedlich bewertet werden und eine Auszeichnung nicht gleichermaßen auf eine allgemeine Zustimmung stößt, insbesondere dann nicht, wenn wie im Falle dieser Verleihung das hohe Gut des Tierschutzes, das als Staatsziel in der Verfassung verankert ist, betroffen ist. Ich darf Ihnen bestätigen, dass dem Bundespräsidenten gesellschaftliches Engagement zugunsten des Schutzes der Tiere ein besonderes Anliegen ist, das er ebenfalls immer wieder mit der Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sichtbar hervorhebt und würdigt.

Auch wenn Sie sich der Entscheidung des Bundespräsidenten nicht anschließen können, hoffe ich, dass ich Ihnen mit diesen Erläuterungen seine Beweggründe näher bringen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Bos-Eisolt
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Bundespräsidialamt
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Re: Empört euch! Occupy Tierfolterlabore!

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 29. Mai 2012, 07:05

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Antwort des Bundespräsidenten Joachim Gauck wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer:

Ich beziehe mich auf meine Anfrage vom 10.04.12 und auf meine Erinnerung vom 11.05.12 an den Bundespräsidenten Joachim Gauck über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer und gebe nachstehend die Antwort des Bundespräsidenten wieder, die ich am 22.05.2012 per E-Mail bekommen habe:


Aus der Antwort vom 22.05.12 der Ordenskanzlei des Bundespräsidialamts:

[...] Am 16. Mai 2011 hat der damalige Bundespräsident Christian Wulff Herrn Professor Singer auf Vorschlag des Hessischen Ministerpräsidenten für seine besonderen Verdienste um den Forschungsstandort Deutschland das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Herr Professor Singer gehört zu den weltweit führenden Neurowissenschaftlern und gilt als Kopf der modernen Neurowissenschaften in Deutschland. Die Ergebnisse seiner experimentellen Forschungen sind von weitreichender Bedeutung und liefern einen grundlegenden Beitrag zum Verständnis neuronaler Mechanismen und Prozesse. Für sein Wirken wurde er bereits mehrfach geehrt, z. B. mit dem “Communicator-Preis – Wissenschaftspreis des Stifterverbandes” der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Zudem engagiert sich Herr Professor Singer weit über seine beruflichen Verpflichtungen hinaus für die Belange der Wissenschaft. Auch gehört er zahlreichen Kuratorien, Fachbeiräten und -verbänden, wissenschaftlichen Kommissionen und Akademien an, wie z. B. dem Kuratorium der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung und der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften in Rom.

Ich darf Ihnen versichern, dass der Ordensverleihung ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging, an dem zahlreiche fachliche Stellen beteiligt waren. Dabei wurde auch das Thema Tierschutz gesehen. Herr Professor Singer bewegt sich mit seinen Forschungen im rechtlichen Rahmen.[...]


Aus dieser Antwort geht nicht hervor, dass "ein sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging", sondern es sieht in meinen Augen eher so aus, als ob diese Antwort ein 12-jähriges Kind abservieren sollte. Es sieht eher so aus, als ob das „Prüfverfahren“ nach folgenden Kriterien vorgenommen wurde:

1) Pauschale Behauptung, dass Wolf Singer „zu den weltweit führenden Neurowissenschaftlern und Kopf der modernen Neurowissenschaften in Deutschland“ gelten würde. Ein Floskel. Kein Wort über die Tatsache, dass ausgerechnet die eigenen Thesen von Wolf Singer in der Hirnforschung in der Fachwelt und sogar auch in den Medien stark umstritten sind. Einzig ein Blick in seiner Wikipedia-Seite hätte der Ordenskanzlei sogar genügt, um ein bisschen davon zu erfahren. Die Mühe hat sie sich wohl nicht gegeben.

2) Erwähnung der zahlreichen vorherigen Ehrungen von Wolf Singer, nach dem Motto: "Wenn einer schon so viele Ehrungen bekommen hat, dann brauchen wir das nicht zu prüfen, das geht schon in Ordnung, klatschen wir noch eine dazu".

3) Erwähnung seiner Beziehungen und Einflüsse im wirtschaftlichen Bereich für den Forschungsstandort Deutschland. Seit wann wird man mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt, wenn man viele Beziehungen und Freunden in der Industrie und der Wirtschaft hat?

4) Wo bleibt die Aufzählung seiner Verdienste im Bereich des Tierschutzes, die gerade das Thema unserer Anfrage waren? Kein Wort darüber.

5) Hat die Ordenskanzlei etwa nicht mitgekriegt, dass gerade Tierversuche in der Grundlagenforschung und gerade Primatenversuche seit mehreren Jahren international stark in Frage gestellt werden (aus wissenschaftlichen, ethischen und juristischen Gründen), in Deutschland insbesondere seit 2002, wo der Tierschutz in der Verfassung als Staatsziel verankert wurde, wobei es sogar schon in Deutschland zur Verweigerung von Genehmigungen durch die Behörde und durch Gerichtsurteile Anlaß gegeben hat (Berlin, München, Bremen)?

6) Hat die Ordenskanzlei etwa nicht mitgekriegt, dass vor diesem Hintergrund die pauschale Behauptung „Herr Professor Singer bewegt sich mit seinen Forschungen im rechtlichen Rahmen“ nicht nachgeprüft wurde und dass sogar aktuell zwei Fachaufsichtsbeschwerde vor dem Hessischen Parlament wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetzt vorliegen?

Diese Antwort der Ordenskanzlei ist eine Antwort, die ein 12-jähriges Kind imponieren und abservieren sollte. Wir sind mündige Bürger. Wir sind die Souveräne. Alle staatliche Einrichtungen, einschließlich dem Bundespräsidialamt, sind unsere Dienstleister und schulden uns Rechenschaft für ihre Entscheidungen. Wir lassen uns nicht abservieren.

Viele Grüße
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Re: Empört euch! Occupy Tierfolterlabore!

Beitragvon Jocelyne Lopez » So 10. Jun 2012, 07:05

Hallo zusammen,

Am 24.05.12 haben wir folgende Beschwerde an das Bundespräsidialamt wegen seiner Antwort vom 22.05.12 im Fall der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer per E-Mail geschickt:

An Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck

Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer
Meine Anfrage vom 10.04.2012
Meine Erinnerung vom 11.05.12
Antwort vom 22.05.2012 der Ordenskanzlei – Bundespräsidialamt (nachstehend)
Datum: 24.05.12



Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,

ich erhebe Widerspruch und Beschwerde gegen die im Betreff genannte Antwort der Ordenskanzlei auf meine Anfrage hinsichtlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer: Ich sehe meine rechtlich begründeten punktuellen Fragen als nicht beantwortet an.

Bei der Verleihung einer Auszeichnung wie das Bundesverdienstkreuz hat die gesamte Bevölkerung Deutschlands Anspruch auf Transparenz der Verdienste der geehrten Personen im Dienste der Allgemeinheit und auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es müssen in der Regel überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden, die die Begründung zulassen.

Die Aufzählung der Beziehungen und Freunden der geehrten Person hebt nicht das nationale Recht auf, denn niemand steht über dem Gesetz. Ich kann demzufolge diese Aufzählung nicht so stehenlassen und sehe mich veranlasst, mich weiterhin für eine Klärung der Begründung der Entscheidung Ihres Vorgängers Christian Wulff einzusetzen. Auch die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Entscheidung muss geprüft werden, wobei in einem Rechtsstaat der Bürger als Souverän in der Verantwortung und in der Pflicht steht.

Weder die Aufzählung der Beziehungen von Prof. Dr. Wolf Singer noch die Darstellung seiner Verdienste im wirtschaftlichen Bereich für den Forschungsstandort Deutschland dürfen begründen, daß das seit 2002 in der deutschen Verfassung verankerte Staatsziel des Tierschutzes missachtet wird. Es besteht nämlich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der langjährigen Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer und zwei Fachaufsichtsbeschwerden wurden in diesem Zusammenhang am 05.04.12 und am 11.04.12 vor dem Landesparlament Hessen eingereicht, wegen gesetzwidrigem Verhalten der Behörde, die diese Experimente genehmigt (Regierungspräsidium Darmstadt), ebenso hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung.

Vor diesem Hintergrund kann ich die im Betreff genannte Antwort der Ordenskanzlei nicht hinnehmen und erlaube mir die Frage, wer bei unterschiedlichen Auffassungen die zuständige und verantwortliche Behörde oder zuständige und verantwortliche Volksvertretung für die Klärung dieses Sachverhaltes ist.

Ich würde mich auf eine Beantwortung meiner Frage bis zum 21.06.2012 freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez


Mitunterzeichnende:

Gabriele Menzel
Gerhard Oesterreich
Dagmar Seliger
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh – Menschen für Tierrechte


Am 07.06.12 habe ich folgende E-Mail-Antwort von der Ordenskanzlei erhalten:


Von der Leiterin der Ordenskanzlei , Bundespräsidialamt, Berlin
Datum 07.06.12
Ihre Anfrage von 24. Mai 2012


Sehr geehrte Frau Lopez,

für Ihre E-Mail vom 24. Mai 2012 danke ich Ihnen.

Sie bringen darin zum Ausdruck, dass Sie weiterhin nicht mit der Entscheidung des Bundespräsidenten, Herrn Prof. Dr. Wolf Singer, zu ehren, einverstanden sind, trotz der Ihnen übermittelten Erläuterungen der Beweggründe.

Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz) die Stiftungs- und Verleihungsbefugnis für Orden und Ehrenzeichen ausdrücklich dem Bundespräsidenten zugewiesen hat (§ 3 Abs. 1 des Ordensgesetzes). Verleihungen sind Präsidialakte, die auf der Grundlage und in Beachtung der Stiftungserlasse ergehen. Es handelt sich bei einer Verleihung um einen außerrechtlichen Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf. Die Ordensverleihung dient dem Dank und der Anerkennung eines rechtlich nicht erzwingbaren Verhaltens. Aufgrund dieses Charakters sind Ordensverleihungen gerichtlich nicht nachprüfbare, außerrechtliche Gunsterweise, die gerichtlicher Nachprüfung weder bei positiver noch bei negativer Entscheidung des Verleihungsberechtigten unterliegen.

Zudem möchte ich abschließend darauf hinweisen, dass ein wesentliches Element des Ordenswesens der Grundsatz der Vertraulichkeit der Ordensangelegenheiten ist (Ziffer VIII der Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland).

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Bos-Eisolt
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Leiterin der Ordenskanzlei
Bundespräsidialamt
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Re: Empört euch! Occupy Tierfolterlabore!

Beitragvon Jocelyne Lopez » So 10. Jun 2012, 17:07

Hallo zusammen,

Wir haben heute erneut eine Beschwerde per E-Mail an das Bundespräsidialamt wegen seiner Antwort vom 07.06.12 in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Tierquäler Wolf Singer eingereicht:

An Frau Susanne Bos-Eisolt, Leiterin der Ordenskanzlei, Bundespräsidialamt, Berlin

Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer
Meine Anfrage vom 10.04.2012
Meine Erinnerung vom 11.05.12
Ihre Antwort vom 22.05.2012 (nachstehend)
Mein Widerspruch und Beschwerde vom 24.05.12 (nachstehend)
Ihre Antwort vom 07.06.12 (nachstehend)
Heutiger Widerspruch und Beschwerde


Sehr geehrte Frau Bos-Eisolt,

ich danke für Ihre o.g. Antwort vom 07.06.12 auf meine Beschwerde vom 24.05.12 in der im Betreff genannten Angelegenheit.

Leider kann ich auch Ihre erneute Antwort nicht unwidersprochen hinnehmen. Es ergibt sich aus meiner Sicht zwischen Ihren beiden Antworten ein grundsätzlicher Widerspruch, der dringend Klärung bedarf:

    1) Am 22.05.2012 stellten Sie auf meine Anfrage hin die Begründungen dar, die nach einem „sehr sorgfältigen und umfangreichen Prüfverfahren“ zu der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer durch den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff zugrunde gelegt wurden:

      Zitat Frau Bos-Eisolt: „Ich darf Ihnen versichern, dass der Ordensverleihung ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging, an dem zahlreiche fachliche Stellen beteiligt waren. Dabei wurde auch das Thema Tierschutz gesehen.“

    2) In meiner Antwort als Widerspruch und Beschwerde vom 24.05.12 habe ich beanstandet, dass die von Ihnen aufgeführten Verdienste von Prof. Dr. Wolf Singer aus meiner Sicht keine stichhaltigen Begründungen für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes durch Christian Wulff darstellen:

      Zitat Jocelyne Lopez: „Weder die Aufzählung der Beziehungen von Prof. Dr. Wolf Singer noch die Darstellung seiner Verdienste im wirtschaftlichen Bereich für den Forschungsstandort Deutschland dürfen begründen, daß das seit 2002 in der deutschen Verfassung verankerte Staatsziel des Tierschutzes missachtet wird. Es besteht nämlich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der langjährigen Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer und zwei Fachaufsichtsbeschwerden wurden in diesem Zusammenhang am 05.04.12 und am 11.04.12 vor dem Landesparlament Hessen eingereicht, wegen gesetzwidrigem Verhalten der Behörde, die diese Experimente genehmigt (Regierungspräsidium Darmstadt), ebenso hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung.“

    3) In Ihrer Antwort vom 07.06.12 führen Sie widersprüchlicher Weise dann neu aus, dass die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes keiner Begründung bedarf:

      Zitat Frau Bos-Eisolt: „Es handelt sich bei einer Verleihung um einen außerrechtlichen Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf.“

    Aus dieser Aussage darf man dann schließen, dass in diesem Fall doch kein "sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren“ stattgefunden hat, sondern dass der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff die Verleihung als „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ erteilt hat.

Diese Aussage, dass die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes „ein Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ sei, steht aus meiner Sicht in Widerspruch zu drei Tatsachen:

    1) zu der Tatsache, dass Sie in Ihrer Antwort vom 22.05.12 doch Begründungen dargelegt haben;

    2) zu der Tatsache, dass die Ordenskanzlei sehr wohl zuständig für die Prüfung der Begründungen einer Ordensverleihung ist, wie es zum Beispiel aus Informationen aus den Medien hervorgeht, siehe Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordenskanzlei

      Zitat Wikipedia: „Die Ordenskanzlei ist eine Dienststelle im Bundespräsidialamt der Bundesrepublik Deutschland und befindet sich in Berlin. Sie ist zuständig für die Prüfung von Auszeichnungsvorschlägen, insbesondere bei der Verleihung des Bundesverdienstordens in letzter Instanz. Weitere vom Bundespräsidenten gestiftete, genehmigte oder anerkannte Ehrenzeichen im Bereich der Wissenschaften, der Künste, des Sports, des Rettungswesens werden vom Bundespräsidialamt geprüft. Als Referatsleiterin des zuständigen Referates 05 ist Susanne Bos-Eisolt (Stand: Mai 2007).“

    3) zu der Tatsache, dass jeder Bürger berechtigt ist, die Begründungen der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes zu hinterfragen und sogar in Frage zu stellen, siehe z.B. Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Verdiensto ... eutschland

      Zitat Wikipedia: Aberkennung
      Trotz des Prüfverfahrens erhielten auch „schwarze Schafe“ die Auszeichnung. Beispielsweise sorgte 1964 der Fall von Heinrich Bütefisch für Aufsehen. Der Manager saß im Aufsichtsrat der Ruhrchemie AG in Oberhausen und wurde von Mitgliedern des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) für den Orden vorgeschlagen. Das Düsseldorfer Ordenreferat prüfte beim Verfassungsgericht und beim Justizministerium und fand offenbar nichts gegen ihn Vorliegendes; Bütefisch erhielt den Orden – 16 Tage später wurde er ihm aberkannt. Ein Bürger hatte Bütefisch erkannt und darauf hingewiesen, dass dieser, ehemaliger Chef der mitteldeutschen Leunawerke der IG Farben, 1948 bei den Nürnberger Prozessen angeklagt gewesen war und wegen „Ausbeutung der Arbeit von KZ-Insassen“ von den Alliierten zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. Literaturnobelpreisträgerin Herta Müller forderte die postume Aberkennung der Orden für Tito und Ceausescu.“

Ich kann vor dem Hintergrund dieser Widersprüche in Ihren beiden Antworten und im Hinblick auf die Informationen über die Rahmenbedingungen der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes, die aus den Medien zu entnehmen sind, Ihre Antwort vom 07.06.12 nicht ohne Weiteres hinnehmen und erhebe erneut Widerspruch und Beschwerde.

Es ist schlecht vorstellbar, dass das Bundespräsidialamt rechtlich die letzte Instanz bei etwaigen Infragestellungen seiner Verleihungen des Bundesverdienstkreuzes ist und dementsprechend willkürlich selbst entscheiden kann, ob eine Verleihung im Rahmen eines „sehr sorgfältigen und umfangreichen Prüfverfahrens“ der Begründungen erfolgt, wie Sie es in Ihrer Antwort vom 22.05.12 dargelegt haben, oder aber ob die Verleihung als „einen Gunsterweis“ vorgenommen wird, „der keiner Begründung bedarf“, wie Sie es in Ihrer Antwort vom 07.06.2012 ausführen. Dies wäre im Rahmen der einklagbaren Rechtsvorschriften eine erhebliche Rechtslücke, die eine Klärung über den weiteren Fortgang der Angelegenheit unbedingt erfordert, denn niemand steht über dem Gesetz.

Ich möchte Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Art. 1 III und Art. 20 III Grundgesetz hinweisen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir bis zum 10. Juli 2012 die höchstnächste Instanz zur rechtlichen Prüfung der Entscheidung des Bundespräsidialamtes zu nennen.

Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitunterzeichnende:
Gabriele Menzel
Gerhard Oesterreich
Dagmar Seliger
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh – Menschen für Tierrechte


Viele Grüße
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Re: Empört euch! Occupy Tierfolterlabore!

Beitragvon Bell » Do 21. Jun 2012, 19:44

Chief hat geschrieben:Hallo Britta,
eine Nebenfrage - welche Beweise kannst Du vorlegen, dass Du im AC als Holocaustleugnerin verleumdet wurdest? :shock:

Britta hat geschrieben:...Statt Argumentation und Gegendarstellungen, warum meine Meinung falsch sein kann, kamen sofort persönliche Angriffe und Verleumdungen meiner Person als Holocaustleugnerin, die sich ständig wiederholten. Ich wurde sogar als 'relativistische Bordsteinschwalbe' bezeichnet, was eindeutig eine Ehrverletzung ist. Von Aussagen, ich hätte meine Mutter ins Grab gebracht, Nuttenoutfit und anderen Beleidigungen gar nicht zu reden.

An einer Diskussion waren die Herren, die das Antisemitismus-Thema ständig in die Diskussion einbrachten also wider Erwarten nicht interessiert und wie schon beschrieben, warteten sie nur auf eine Aussage die sich, aus dem Zusammenhang gerissen, zur Beleidigung und Verleumdung in der Öffentlichkeit eignet. ...

Den Beweis findest Du da
Was zugleich aufzeigt: Ganz offensichtlich hat nocheinPoet Brittas Geist nicht etwa gesund gemacht, ... sondern vielmehr völlig vernebelt.
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Re: Empört euch! Occupy Tierfolterlabore!

Beitragvon M.S » Fr 22. Jun 2012, 10:01

Bell hat geschrieben:Den Beweis findest Du da


Hm, gibt es was neues. Kann man schon auf dein Board klicken, ohne Augenkrebs/Spyware zu riskieren?

Wenn du die Frequentierung deines Boards erhöhen willst, wäre es da nicht einfacher, dort einfach über Themen zu diskutieren, anstatt ziellos Leute anzugreifen. Wenn du das tuest, und die Optik dort dem heutigen Level anpasst, hättest du es nicht mehr notwendig, deine Spy (Sorry "antwort") Links in anderen Foren zu verbreiten.
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Re: Empört euch! Occupy Tierfolterlabore!

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 2. Jul 2012, 07:51

Hallo zusammen,

Ich mache auf meinen heutigen Blog-Eintrag aufmerksam: Strafanzeige gegen Christian Wulff wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer

Am 25.06.12 habe ich eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff an die Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.

Die Hintergründe meiner Strafanzeige sind folgende:

- Am 16. Mai 2011 hat der damalige Bundespräsident Christian Wulff dem Hirnforscher Wolf Singer auf Vorschlag des Hessischen Ministerpräsidenten Michael Boddenberg das Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse verliehen, u.a. für „sein überragendes Engagement im Bereich des Tierschutzrechts“.

- Diese Begründung ist in weiten Schichten der Bevölkerung, insbesondere unter Tierfreunden, Tierschützern und Tierrechtlern, auf völliges Unverständnis gestoßen und wurde als schockierend und sogar als skandalös empfunden: Wolf Singer ist im Gegenteil als berüchtigter Tierexperimentator in der Öffentlichkeit bekannt, der seit 30 Jahren entsetzliche und stark umstrittene Experimente an hochempfindlichen Tieren durchführt (insbesondere an Primaten und Katzen). Zahlreiche Tierschützer aus der Bevölkerung und Tierschutzvereine haben dagegen protestiert, die große Tierschutzorganisation „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ hat sogar um eine Protestbrief-Aktion an den hessischen Staatsminister Michael Boddenberg gegen diese Verleihung aufgerufen, die sie als Fehlentscheidung und als schändlich ansieht.


Wir sind eine Gruppe von Tierrechtlern und haben am 10.04.12 vor diesem Hintergrund eine Anfrage an das Bundespräsidialamt gerichtet, das zuständig für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes ist, um Informationen über die genaueren Begründungen dieser Verleihung zu erfragen, die im Gesamtkontext der Forschung von Wolf Singer als äußerst befremdlich und intransparent wirken:

    1. Die eigenen, wissenschaftlichen Thesen von Prof. Wolf Singer (die er aus seinen Tierversuchen abgeleitet haben will), sind in der Fachwelt der Hirnforschung seit Jahrzehnten wissenschaftlich stark umstritten.

    2. Es besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der langjährigen Primatenversuche von Wolf Singer. Die Genehmigung für ähnliche Primatenversuche wurde schon in Bremen, München und Berlin von den Behörden und von der Gerichtsbarkeit verweigert. Unterstützt von der Mehrheit der Bremer Bevölkerung hat z.B. der Bremer Senat einstimmig den Rückzug aus den Primatenversuchen für das Land Bremen beschlossen.

    3. Unsere Fragen an das Regierungspräsidium Darmstadt (die genehmigende Behörde für die Tierversuche von Wolf Singer) über die genauen Prüfkriterien und Begründungen der erteilten Genehmigungen sind unbeantwortet geblieben. Wir haben am 05.04.12 und am 11.04.12 aus diesem Grund zwei Fachaufsichtsbeschwerden vor dem Landesparlament Hessen eingereicht (die Termine der Sitzungen für die Behandlung unserer Fachaufsichtsbeschwerden sind noch nicht bekannt).


Die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamts hat zwar erst einmal auf unsere Anfrage hin versichert, dass der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer „einem sehr sorgfältigen und umfangreichen Prüfverfahren vorausging“, in dem auch „das Thema Tierschutz gesehen wurde“, hat jedoch keine Transparenz über die Begründungen dieser Verleihung herbeigeführt: Die Antwort bestand aus Floskeln über das Ansehen von Wolf Singer und aus der Aufzählung seiner gesellschaftlichen Beziehungen und Einflußmöglichkeiten.

Die Ordenskanzlei ist mit keinem Wort auf die Einwände eingegangen, die gegen eine Verleihung des Ordens sprechen und angeführt wurden, und hat schließlich widersprüchlicher Weise mitgeteilt, dass Christian Wulff im Rahmen der Stiftungserlasse die Verleihung als „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf", getätigt hat.

Aufgrund dieser ausweichenden und widersprüchlichen Aussagen der Ordenskanzlei ist die Vermutung erlaubt, dass die Verleihung aus anderen Gründen erteilt wurde, möglicherweise aus der Verflechtung von wirtschaftlichen Interessen. Dies sollte aus meiner Sicht von der Staatsanwaltschaft geprüft werden und ist der Anlaß meiner Strafanzeige vom 25.06.12.


Jocelyne Lopez

NB: Den Text meiner Strafanzeige finden Sie am Schluß der kompletten, aktuellen Zusammenstellung unserer Austausche mit Behörden im Zusammenhang mit den Tierexperimenten von Wolf Singer unter folgendem Link in meinem Blog:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden
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Re: Empört euch! Occupy Tierfolterlabore!

Beitragvon HD116657 » Mo 2. Jul 2012, 10:49

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Am 25.06.12 habe ich eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff an die Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.

:shock: :shock: :shock:
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Re: Empört euch! Occupy Tierfolterlabore!

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 2. Jul 2012, 11:34

HD116657 hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Am 25.06.12 habe ich eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff an die Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.

:shock: :shock: :shock:


Was ist hier so schockierend?
Eine Strafanzeige kann bei einem öffentlichen Anliegen von jedem einzelnen Bürger gegen jede Behörde (Exekutive) oder gegen jeden Politiker (Legislative/Exekutive) erstattet werden, denn niemand steht über dem Gesetz - auch der Staatsoberhaupt nicht. Wenn bei Auseinandersetzungen mit Behörden die Sachlage und die Rechtsauffassungen siche widersprechen, ist die Staatsanwaltschaft dafür zuständig die Rechtslage zu prüfen bzw. ob Gesetze eingehalten werden, wobei alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind - auch der Staatsoberhaupt. Es wurde in der Vergangenheit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in verschiedenen Fällen gegen Politiker oder Behörden eingeleitet, nicht nur gegen Christian Wulff. Was ist denn in Deinen Augen so erstaunlich und so schockierend? Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt zum Beispiel aktuell gegen Christian Wulff in einer anderen Angelegenheit: http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 40613.html

In diesem Fall:

Das Bundesverdienstkreuz ist eine hohe Auszeichnung, die im Namen der ganzen Bevölkerung Deutschland verliehen wird. Sie ist sozusagen eine symbolische Aufforderung des Staatsoberhauptes an die gesamte Bevölkerung, der damit geehrten Person für außergewöhnliche Leistungen im Dienste der Allgemeinheit zu danken, sie zu bewundern und als Vorbild anzusehen.

Wenn in breiten Schichten der Bevölkerung Deutschlands Unverständnis, Entrüstung und Proteste bei einer Verleihung zu erwarten sind, was im Fall von Prof. Wolf Singer zutrifft und auch tatsächlich eingetreten ist, ist es ein eindeutiges Zeichen, dass es auf jeden Fall berechtigt ist, die Entscheidung zu hinterfragen und ggfs. in Frage zu stellen.

Hier sollten die Begründungen ganz besonders sorgfältig vom Staatsoberhaupt dargelegt werden, damit allgemeine Akzeptanz erzielt wird. Das Gegenteil ist geschehen, wobei es aus der Seite der Allgemeinheit zurzeit nicht zu erkennen ist, aus welchen Gründen keine Begründungen für die Verleihung darzulegen sind.

Ein Bundespräsident muß nicht selbst die Leistungen aller Personen genau kennen, die ihm für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes vorgeschlagen werden. Dafür wird er eben von einer Abteilung des Bundespräsidialamts beraten, die ein Prüfverfahren vornimmt: Die Ordenskanzlei.

    1) Entweder wurde Christian Wulff nicht von der Ordenskanzlei darüber informiert, dass wesentliche und langjährige Umstände gegen die Verleihung des Ordens an Wolf Singer sprachen, dass Proteste von breiten Schichten der Bevölkerung zu erwarten seien, und dass sogar ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz im Zusammenhang mit seinen Forschungsmethoden besteht. Darüber hätte die Ordenskanzlei Christian Wulff in ihrem Prüfungsbericht informieren sollen, wenn tatsächlich der Verleihung „ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging, an dem zahlreiche fachliche Stellen beteiligt waren“. Ob die Ordenskanzlei es getan hat ist unbekannt. Sie würde aber dann in der Lage sein, auch Bürgern ohne Weiteres auf Anfrage zu erklären, welche Verdienste von Wolf Singer im Rahmen seines „herausragenden Engagements für das Tierschutzrecht“ zugrunde gelegt wurden, wenn „auch das Thema Tierschutz" beim Prüfverfahren "gesehen wurde".

    2) Oder hat Christian Wulff ungeachtet von jeglicher Prüfung die Verleihung als „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ getätigt. Die Frage ist hier, ob die Stiftungserlasse eine Verleihung im Namen der ganzen Bevölkerung Deutschlands ohne Begründung gegenüber der Bevölkerung zulassen, vor allem wenn Unverständnis, Proteste und Widerstand aus der Bevölkerung zu erwarten sind.
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