Mutmaßliches Mitglied des EsoWatch-Kernteams vom Landgericht Stuttgart verurteilt
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3. Die Inhalte der EsoWatch-Wiki zeichnen sich durch zwei typische Merkmale aus, von denen eines im Gerichtsurteil moniert wurde. Zunächst einmal publizieren Autoren der EsoWatch-Wiki in großem Umfang Aussagen, die nachweislich falsch sind (siehe Doku Nr. 5 und Doku Nr. 4). Darüber hinaus stellen EsoWatch-Autoren korrekte Informationen gerne in einen sinnentstellenden und herabwürdigenden Zusammenhang, versehen mit eigenen Mutmaßungen und subjektiven Interpretationen. Genau dies wurde von Landgericht Stuttgart beanstandet. In der Urteilsbegründung heißt es:
„Zitate eines Kritisierten müssen grundsätzlich zutreffen und der Sinn korrekt wiedergegeben, der Bezugsrahmen muss berücksichtigt werden, die unkorrekte oder unvollständige Zitierweise ist unzulässig, soweit sie herabsetzend oder verfälschend wirkt (BGH, NJW 1982,635). Zitate dürfen auch nicht mit eigenen Interpretationen des Kritikers vermengt werden (BVerfG, NJW 1980, 2072).“
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Es lohnt sich, seine Rechte auch vor Gericht durchzusetzen!
Interessant an diesem Fall ist auch, dass der Kläger Zeit und Geld (u.a. in seinen Rechtsanwalt) investiert hat, um sich juristisch zu wehren. Die bei EsoWatch zu beobachtenden Missstände sind auch dadurch zu erklären, dass viele EsoWatch-Geschädigte sich scheuen, Zeit, Geld und Energie zu investieren, um sich gegen Verleumdung, üble Nachrede und den Missbrauch von Urheber- und Persönlichkeitsrechten zu wehren. Durch ihre Passivität sind sie für die Eskalation (EsoWatch wurde im Laufe der Jahre 2007 bis 2010 immer dreister und aggressiver) selbst mitverantwortlich.
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Das Urteil des Landgerichts Stuttgart kann daher als Ermutigung verstanden werden, sich gegen Missstände vor Gericht zu wehren und Geld in eine fachkompetente Rechtsberatung zu investieren.
Jocelyne Lopez