Mirko hat geschrieben:In die Laserpistole ist die Geschwindigkeit von c einprogrammiert. Es wird nur die Zeit gemessen, die die einzelnen Signale benötigen. Damit ist die Veränderung im Abstand bekannt.
Daraus wird dann die Geschwindigkeit des Autos errechnet.
Das ist nicht ganz richtig! Sowohl die Messung mit Radar als auch jene mit Laserpistolen setzen zur Messung den Doppler-Effekt ein. Wobei der Laser gepulst ist, weil die Lichtfrequenz viel zu hoch wäre, um eine Auswertung des Dopplers zu ermöglichen. Es wird weder eine Zeit noch eine Abstandsänderung registriert, sondern die Geschwindigkeit des Fahrzeugs errechnet sich einfach aus den Frequenzveränderungen, die sich bei der Reflexion der Radarpulse oder Laserpulse am Fahrzeug ergeben. Der Doppler-Effekt tritt am bewegten Fahrzeug zwei Mal auf - und das wird auch bei der Berechnung der Geschwindigkeit berücksichtigt. Einmal beim Empfang der Photonen und ein zweites Mal bei der Aussendung (Reflexion) derselben. Aus der Sicht der SRT ist das nicht ganz unproblematisch. Das Messgerät registriert nämlich zwei Doppler-Effekte gleichzeitig, obwohl lt. SRT der erste Doppler-Effekt nur im Bezugssystem des Lasers und der zweite nur im Bezugssystem des Fahrzeugs existieren könnte. In beiden Bezugssystemen soll aber das Postulat der konstanten Lichtgeschwindigkeit gültig sein.
Bei Messung eines sich nähernden Fahrzeuges ergibt sich folgende Situation im Bezugssystem des Messgerätes. Es sendet die Lichtpulse zum Fahrzeug, welches sich gegen diese Photonen bewegt und daher eine höhere Frequenz empfängt. Aufgrund einer bestimmten Energierelaxationszeit, die zwischen dem Empfang und der Rücksendung der Photonen liegt (auch eine Reflexion erfolgt nicht instantan!) wird diese Frequenz abermals erhöht zurück gesendet, denn die Photonen werden in kürzeren Abständen abgesetzt (Abstandsänderung zwischen Fahrzeug und Messgerät). Dieser Vorgang kann im Bezugssystem des Messgerätes mit jeder Theorie (auch Äther oder Emanation) plausibel erklärt werden. Das Problem für die SRT taucht auf, wenn man getreu dem Relativitätsprinzip in das Bezugssystem des Fahrzeuges wechselt. Hier ruht ja das Fahrzeug und was sich bewegt, ist nun das Messgerät. Die beiden Doppler-Effekte können nun nicht am Fahrzeug auftreten, sondern nun werden sie am Messgerät erzeugt. Es setzt seine Radar- od. Laserpulse in kürzeren Abständen ab (1. Doppler-Efekt) und empfängt sie auch mit höherer Frequenz, weil es sich gegen die Photonen bewegt (2.Doppler E.). In beiden Bezugssystemen ist die Lichtgeschwindigkeit zwar als konstant anzunehmen (schon ein Wunder an und für sich), aber der Widerspruch ergibt sich, weil im Bezugssystem des Messgerätes der "doppelte Doppler" am Fahrzeug und im Bezugssystem des Fahrzeuges dieser doppelte Doppler-Effekt hingegen beim Messgerät entstehen soll. Denn in beiden Bezugssystemen findet keine Bewegung gegen das Licht statt (Messgerät und Fahrzeug ruhen ja in ihren Systemen!). Die Erklärung des Messvorganges nach SRT ist demnach nicht ganz lupenrein. Man kann die Bezugssysteme nicht widerspruchsfrei wechseln. Wir wissen nicht nur, dass das Polizei-Messgerät das tatsächlich ruhende ist, sondern können das auch messtechnisch feststellen. Denn die Intensität des reflektierten Strahls ist geringer, weil ein geringer Teil der Energie am Fahrzeug verbleibt. In beiden Bezugssystemen wird zwar eine frequenzidentische Blauverschiebung empfangen, aber die Intensität ist nicht dieselbe. Daran ändert auch der Wechsel des Bezugssystems nichts. Man kann deshalb nachweisen, dass die beiden Bezugssysteme nicht gleichberechtigt sind und jenes des Polizei-Messgerätes als das tatsächlich gegenüber dem Fahrzeug ruhende ein bevorzugtes Bezugssystem darstellt. Damit ist das Relativitätsprinzip verletzt.
Das Argument, dem Fahrzeug gegenüber könne der Doppler-Effekt nicht entstehen, weil die Photonen relativ dazu stets c aufweisen (vorgebracht von Frau Lopez und sinngenäß von Herrn Kemme) ist nicht konsistent mit der SRT, nach welcher der Dopplereffekt ja im jeweils anderen Bezugssystem entsteht - wie vorhin beschrieben. Das alleine sollte aber als Widerspruch ausreichend sein ...
Grüße
Harald Maurer