McMurdo hat geschrieben:Zasada hat geschrieben:Wir sehen, dass obwohl die Lichtstrahlen, welche im Punkt M des Systems S auch für den Beobachter in S' gleichzeitig für alle Richtungen emittiert werden, für denselben Beobachter die Punkte A und B der Ausbreitungsstrecke ungleichzeitig erreichen. Dies ist unstrittig.
Betrachten wir die Situation in der Anordnung 2.
Hier sehen wir, dass die Lichtstrahlen, welche den Beobachter in S' erreichen eine andere Sprache sprechen: die Empfangsereignisse in M, welche in S gleichzeitig detektiert werden, werden auch in S' als gleichzeitig angesehen.
Die Ereignisse, welche in S gleichzeitig sind, sind auch für den Beobachter in S' gleichzeitig.
Dies widerspricht der SRT-Prognose. Merken wir uns das.
Wie kann man nur so inkonsequent argumentieren! Wenn, dann müsste ja auch schon in Anordnung 1 das emittieren für beide Ungleichheit in sein. Da meckerst aber nicht, obwohl es exakt dasselbe ist wie in Anordnung 2.
Hahaha. In Anordnung 1 sind Empfangsereignisse in S gleichzeitig und in S' ungleichzeitig...
SRT-konform.
Anordnung 2 des kinematischen Beweises:IN ruhendem S erfolgen Empfangsereignisse GLEICHZEITIG.
IN bewegtem S' erfolgen dieselben auch
GLEICHZEITIG.
SRT verlangt aber:
"zwei Ereignisse, welche, von einem Koordinatensystem S aus betrachtet, gleichzeitig sind, sind von einem relativ zu diesem System bewegten System S' aus betrachtet, nicht mehr als gleichzeitige Ereignisse aufzufassen"Alles SRT-konform und trotzdem widersprüchlich, weil die Richtung der Lichtausbreitung "ungünstig" ist....
Anordnung 2.
Es werden zwei
S-gleichzeitige Ereignisse auch vom Beobachter in S' als gleichzeitig erkannt.
Die Relativität der Gleichzeitigkeit zwischen S und S' kann dadurch NICHT detektiert werden (Ereignisse, welche in S gleichzeitig sind, "sind" auch für den Beobachter in S' gleichzeitig).
Eine "Ausnahme". Oh!
Was nun, McKasperl?
Keine Argumente mehr?