contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Es ist ja auch kein Problem eine Planstelle mit einem Lehrbeauftragter zu besetzen, der sich dafür bereit erklärt, die Lehre de Kritik der Speziellen Relativitätstheorie den Studenten zu übermitteln.
Dann ist der Staat aber nicht mehr neutral, sondern greift explizit in den Prozess der Wissenschaft ein. Er stellt dann nämlich eine bestimmte Ansicht heraus.
Aber nein, die Situation ist ganz genau andersrum!
Zurzeit - und seit Jahrzehnten - greift der Staat in den Prozess der Wissenschaft ein, indem er sich mit einer Theorie identifiziert und sie als einzig gültig lehren lässt, unter Ausschluß jeglicher, auch seit Jahrzehnten vorhandener Kritik. Die vorhandene Kritik einer Theorie gehört aber unzertrennlich zu der Theorie, das ist der normale, sinnvolle und anerkannte Prozess im Wissenschaftsbetrieb. Die Kritik einer Theorie völlig auszuschalten und die Theorie völlig kritiklos den Studenten zu vermitteln ist ein Eingriff des Staates in den Prozess der Wissenschaft, wobei sich der Staat verfassungswidrig das Recht und die Kompetenz selbst zuspricht zu entscheiden, was seiner Meinung nach richtig oder falsch sein sollte…
Ich zitiere hier eine weitere Bestimmung aus dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5. § 3 Wissenschaftsfreiheit, die diesen Eingriff des Staates in den Prozess der Wissenschaft und seine Identifikation mit einer Theorie verbietet:
Zitat:
Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). (Seite 41)
contravariant hat geschrieben:
Ich wiederhole das nocheinmal gerne extra für sie, nirgendwo steht geschrieben, dass es an einer Universität einen Professor für dieses oder jenes geben muss. Die Universitäten haben ein bestimmtes Budget und es ist die Universität, bzw. unversitäre Gremien, die entscheidet, wieviele Professuren mit diesem Geld eingerichtet werden und mit wem diese Stellen besetzt werden, weder die Landesregierung noch die Parlamente haben dort Einfluss.
Ich wiederhole es noch einmal gerne extra für Dich: Es steht
im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, dass der Staat in Forschung und Lehre eine meinungsneutrale Wissenschaftspflege
zu betreiben hat und dass die Freiheit der Wissenschaft und die Pflichte des Staates sich nicht auf die Freiheit von irgendeinem verbeamteten Universitätspräsidenten (als Staatsdiener mit Amtseid auf der Verfassung) reduzieren lässt. Der Staat muss also gemäß Grundgesetz dafür sorgen, dass die vorhandene Kritik einer Theorie in den Universitäten an die nächste Generation
mitgelehrt wird und dafür die personellen, finanziellen und organisatorischen Mittel bereitstellen. Der Staat muss also Planstellen und sonstige Lehraufträge zur Vermittlung der Kritik an die Studenten ermöglichen und bereitstellen. Er hat hier Lenkungspflicht, um das Grundgesetz zu respektieren.
Jocelyne Lopez