Eben , also ist dein Hinweis, das so etwas gegen das Grundgesetz verstoßen würde völliger Murks.
Das ist falsch, weil in die Freiheit der Lehre massiv eingegriffen wird. Übrigens die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.
1. Wissen wir das nicht und 2. müssen Demonstrationen unter freiem Himmel ggf. angemeldet werden, was ja hier wohl auch nicht der Fall war.
Ich denke, daß diese "Veranstaltung" weder bei der Polizei noch bei der Hochschule, die das Hausrecht hat, angemeldet wurde.
Es steht grundsätzlich erstmal jedem Menschen frei bei uns Asyl zu beantragen der politisch verfolgt ist. Das steht nämlich auch im Grundgesetz. Wen du das anzweifeln möchtest bewegst du dich auch schon wieder ausserhalb des GG.
Das stimmt, und das zweifle ich auch nicht an. Es geht mit darum, ob diese Leute wirklich politisch verfolgt sind.
Und Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlinge sind so oder so noch mal ein ganz anderes Thema. Wer daran zweifelt das diesen Menschen geholfen werden muss sollte seine menschliche Einstellung auch noch mal überdenken.
Und das soll so sein, daß auch Wirtschaftsflüchtlinge, die man ganz einfach Einwanderer nennt, hier unbegrenzt einwandern dürfen, auch wenn sie kaum im Arbeitsmarkt integriert werden können? Die klassischen Einwanderungsländer haben schon aus gutem Grund Hürden für potentielle Einwanderer. Sind diese Länder dann auch "unmenschlich"?