von Zasada » Di 23. Apr 2019, 19:26
Ist die Gleichzeitigkeit zweier Ereignisse A und B relativ (d.h. ist ihre Gleichzeitigkeit nur von einem bestimmten Standpunkt aus betrachtet gültig), so sind diese Ereignisse nicht gleichzeitig.
Zwei Ereignisse finden nämlich nur dann gleichzeitig statt, wenn sie sich beide innerhalb ein und derselben Zeitkoordinate (Gegenwart) ereignen.
Ihre Gleichzeitigkeit gilt universell → unabhängig vom Bezugssystem (absolute Gleichzeitigkeit, absolute Zeit)
Man braucht generell nicht von der Relativität der Gleichzeitigkeit zweier Ereignisse zu reden, denn Gleichzeitigkeit zweier Ereignisse bedeutet, dass sich diese zur selben Zeit an verschiedenen Orten ereignen.
Die Existenz exakt derselben Zeitkoordinate (ZEIT) bei beliebig weit voneinander entfernten Ereignissen, von denen auszugehen ist, dass sie gleichzeitig erfolgen, ist die fundamentale Voraussetzung ihrer Gleichzeitigkeit.
Folgende Gleichzeitigkeitsdefinition von Albert Einstein bestimmt eindeutig, wann zwei Ereignisse gleichzeitig erfolgen. Unabhängig davon, wie weit sich A und B voneinander befinden, muss bei ihnen exakt dieselbe Zeit gültig sein, sonst könnten sie sich nicht "gleich-zeitig" ereignen.
A. Einstein
"Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, dessen Mittelpunkt M sei. Von M werde ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zur Festsetzung, dass die Ankunft des Lichtsignals in A und die Ankunft in B gleichzeitig seien. Damit haben wir eine physikalisch sinnvolle Definition der Gleichzeitigkeit gewonnen"