@Frau Holle
Übrigens: Die Mediziner der Universität Tübingen, die sich mit Wissenschaft auskennen, haben die Neue Medizin 1981 hinter verschlossenen Türen geprüft und für richtig befunden! Hamer hatte dort seine Habilitationsschrift eingereicht. Offiziell lehnten sie ihn jedoch ab, mit der Begründung, dass die Thesen der Neuen Medizin falsch seien. Hamer reichte daraufhin eine Klage vor Gericht ein.
Vor Gericht (am 16.12.986, Verwaltungsgericht Sigmaringen) wurde der Dekan der (medizinischen) Fakultät Tübingen Prof. Voigt, gefragt ob denn Dr. Hamer mit seiner "Neuen Medizin" Recht haben könnte. Prof. Voigt bejahte dies mit dem Hinweis: "In der Schulmedizin weiß man über Krebs quasi nichts!" Der Vorsitzende wollte weiter wissen, ob es stimme, was Dr. Hamer sage, dass man innerhalb von ein bis zwei Tagen zweifelsfrei durch Reproduzierbarkeit an nächstbesten Fällen prüfen könne, ob die "Neue Medizin" naturwissenschaftlich richtig ist. Prof. Voigt: "Ob in ein, zwei oder drei Tagen kann ich nicht sagen, aber im Prinzip stimmt es!" Auf die Zwischenfrage Hamers, ob sich Voigt erinnern könne, 1981 versprochen zu haben, dass die "Neue Medizin" nach naturwissenschaftlichen Kriterien korrekt auf ihre Richtigkeit in diesem Habilitationsverfahren geprüft würde, antwortete er: "Das stimmt zwar, dass ich das versprochen habe, aber die Fakultät hat es abgelehnt. Deshalb muss ich die Erfüllung dieses Versprechens zurücknehmen!" Die Fakultät lehnte 1981/82 die Habilitationsarbeit mit 150:0 Stimmen ohne Enthaltung ab.
Der Vorsitzende Richter Dr. Iber ergriff wieder das Wort: "Also Herr Dekan, Sie sagen, der Dr. Hamer könne recht haben, und Sie geben zu, man könne naturwissenschaftlich in ein bis drei Tagen prüfen, ob seine "Neue Medizin" richtig ist. Wenn Sie aber richtig ist, dann müssten Sie ihn doch habilitieren!" Prof. Voigt:" Natürlich!" Vorsitzender Dr. Iber: "Ja, Herr Voigt, nun verstehe ich nichts mehr: Dr. Hamer könnte recht haben sagen Sie und Sie können das in kürzester Zeit nachprüfen, warum prüfen Sie es denn nicht?" Prof. Voigt: "Wir wollen gar nicht wissen, ob Dr. Hamer mit seiner Neuen Medizin recht hat!" Vorsitzender Dr. Iber: "Wie, Sie wollen gar nicht wissen, ob Dr. Hamer mit seiner Neuen Medizin recht hat?" Es ist doch ein Habilitationsverfahren, das müssen Sie doch prüfen!" Prof. Voigt: " Nein, wir müssen nur ein Habilitationsverfahren machen, mit zwei Gutachtern. Ob er recht hat, interessiert nicht!" Vorsitzender Dr. Iber: "Sie wollen das also nicht wissen, obwohl Sie es leicht prüfen könnten und es eigentlich prüfen müssten und obwohl es doch so weitreichende Folgen hätte?" Prof. Voigt: "Nein, wir wollen es nicht wissen. Und ich werde immer gegen Dr. Hamer stimmen, egal was er schreibt!"
Und in einem anderen Gerichtsverfahren, in dem es um die Approbation von Dr. Hamer ging, wurde ebenfalls bestätigt, dass die Neue Medizin für richtig befunden worden war. Hamers Anwalt teilt ihm in seiner Korrespondenz vom 04.01.2011 Folgendes mit:
Sehr geehrter Herr Hamer,
ich kann Ihnen bestätigen, daß Sie die Approbation 1986 verloren hatten, nachdem die Universität Tübingen mitteilte, daß Ihre Thesen der Neuen Medizin falsch seien sowie, daß die Universität Tübingen in einem heutigen Rechtsstreit nicht bestritten hat, daß Ihre Thesen umgehend hinter verschlossenen Türen geprüft und für richtig befunden wurden und die Universität seitdem eine Unterdrückung dieser Kenntnis begehe.
Eine solche Sache habe ich in meiner gesamten langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt noch nicht erlebt.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
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