Nachdem die Sache mit dem
Integral aufgrund Ralfs schweigender Zustimmung nun endlich gegessen sein dürfte kommen wir zurück zum Thema

hat geschrieben:
Herr oder Frau Yukterez bricht das Briefgeheimnis.
Meine erste Antwort darauf war ja

hat geschrieben:
Unbedenklich ist die Veröffentlichung des Briefs durch den Adressaten (OGH 9 ObA 181/90).
Jetzt gab es aber einen Fall in dem der weiße
Jussie Smollett, die Grünenpolitikerin
Sigi Maurer verurteilt wurde weil sie die angebliche Nachricht des
Bierwirts veröffentlicht hatte. Der Unterschied ist freilich dass der Bierwirt glaubwürdig vertreten konnte dass er die Nachricht nicht geschickt hat, während Ralf Kannenberg es bereits zugegeben hat dass er der Besitzer der fraglichen Sockenpuppe ist:

hat geschrieben:
Und ich stelle fest, dass sich die Erstellung dieses Zusatz-Accounts gelohnt hat.
weshalb ihm keiner mehr glauben würde dass er es nicht gewesen sei.

hat geschrieben:
Der Rechtsanwalt von Y. würde dann also die "These" vertreten, dass da jemand nur meinen Schreibstil imitiert habe.
Umgekehrt, das war die Verteidigungsstrategie des Bierwirts, also dessen der behauptet die fragliche Nachricht nicht geschickt zu haben.
Die Rollen vertauschend,
