3.3 Aussage c).=
Zur eindeutigen Bestimmung der Gleichzeitigkeit zweier reellen Ereignisse A und B dürfen ausschliesslich Bezugssysteme herangezogen werden, in denen Ereignispunkte A und B ruhen.3.4 Werden zwei
gegeneinander bewegte Bezugssysteme zur Bestimmung der Gleichzeitigkeit von A und B herangezogen, so ruhen Ereignispunkte A und B mindestens in einem von ihnen nicht.
Es gilt damit b).
Ruhen Ereignispunkte A und B in einem der zur Feststellung der Gleichzeitigkeit herangezogenen Bezugssysteme (etwa S), so lässt sich in ihm (nach a) eindeutig die eventuelle Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B feststellen.
Es lässt sich im Umkehrschluss auch in dem Bezugssystem S', in dem Ereignispunkte A und B nicht ruhen, erkennen, dass sich die Gleichzeitigkeit derselben Ereignisse nur mittelbar, anhand der Signalgeschwindigkeit und Eigenbewegung, verzerrt feststellen lässt. Und zwar allein anhand der Erkenntnis, dass in S' Ereignispunkte A und B nicht ruhen.
Der Beobachter ist also im Prinzip in der Lage, aus jedem Bezugssystem zu erkennen, ob er unmittelbare Gleichzeitigkeit der Ereignisse prüft, oder ob er mit den Ereignissignalen zu tun hat, welche ihn aufgrund ihrer endlichen Geschwindigkeit und seiner Eigenbewegung zu unterschiedlichen Zeit erreichen.
Dies noch bevor er den Lorentz bemühen muss, um die Gleichzeitigkeit von A und B aus seinen System zu berechnen.
Dies entzieht der SRT den Sinn als einer Theorie, die sich mit Relativität der Zeit und des Raumes beschäftigt.
Die SRT beschäftigt sich mit den bewegungsbedingten Signalankunftszeit-Unterschieden.