contravariant hat geschrieben:Ernst hat geschrieben:.
Die Relativität der Gleichzeitigkeit besagt, daß zwei gleichzeitige Ereigisse in S in S' nicht gleichzeitig sind.
Zwei ungleichzeitige Ereigisse in S' können dabei kausal verknüpft sein; das erste Ereignis ist die Ursache des zweiten.
In S treten beide Ereignisse aber gleichzeitig auf. Sie können daher nicht kausal verknüpft sein.
Die SRT bricht daher das Kausalitätsprinzip. Sie ist daher falsch.
.
.
Das ist so nicht richtig. Die RdG besagt, dass es Ereignisse geben kann, die in S gleichzeitig sind und in S' nicht. Es gibt auch Ereignisse, die in allen IS gleichzeitg sind. Weiterhin können Ereignisse, die in einem kausalen Zusammenhang stehen können (sprich, es ist möglich ein Lichtsignal vom ersten Ereignis zum zweiten Ereignis zu schicken), in keinem anderen IS die Reihenfolge ändern.
Das RdG verletzt die Kausalität also nicht.
Doch, wie oben gezeigt, indem die Ursache der Gleichzeitigkeit in S, nicht als solche in S' erkannt werden kann.
Außerdem: Wenn die RdG besagt, dass es Ereignisse geben kann, die in S gleichzeitig sind und in S' nicht, dann stimmt sie nicht mit ihren Voraussetzungen überein.
Diese besagen nämlich, dass die Lichtgeschwindigkeit vom Bewegungszustand der Lichtquelle und des Empfängers unabhängig ist.
Es entsteht hier ein unlösbarer Widerspruch: einerseits wird der Wert der Lichtgeschwindigkeit als absolut (unabhängig vom Bezugssystem) angenommen,
andererseits soll sich die Gleichzeitigkeit der Begegnung der Lichtstrahlen bei M als relativ, also als abhängig vom Bezugssystem erweisen...beides zugleich geht nicht:
Wenn nämlich Konstanz der Lichtgeschwindigkeit absolut gelten soll, dann müssen sich die gleichzeitig von den Ereignispunkten A und B ausgesandten Lichtstrahlen
notwendig und unter allen Umständen exakt im Mittelpunkt M der Verbindungsstrecke [AB] begegnen.
Dann ist der Raum- und der Zeitpunkt dieser Begegnung aber nicht relativ, sondern
absolut.