
McMördo hat geschrieben:
In beiden Fällen sind die Täter verurteilt worden. Von Straffreiheit kann also keine Rede sein.
Ich weiß ja nicht welche beiden von den drei verlinkten Fällen er meint, aber ich erinnere mich nur an zwei Mal Bewährung und ein Mal ein Gespräch über die Gegensprechanlage:

die Zeitung hat geschrieben:
Drei 14-Jährige und die bärtigen Zwölfjährigen stehen im Verdacht, am Freitagabend in Mülheim an der Ruhr eine junge Frau in einem Waldstück vergewaltigt zu haben. Das Mülheimer Jugendamt hatte am Montag versucht, die Familien der Zwölfjährigen anzusprechen. Die Hilfsangebote seien aber nicht angenommen worden. Der Kontakt mit den Familien sei am Montag über die jeweilige Gegensprechanlage an den Haustüren erfolgt. Diese hätten sie jedoch abgelehnt.

die Zeitung hat geschrieben:
Flüchtling zu Bewährungsstrafe verurteilt: Ein Flüchtling missbraucht ein kleines Mädchen. Dessen aufgebrachter Vater wird von der Polizei erschossen. Die Mutter des Kindes, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, brach bei der Verkündung des Urteils in Tränen aus. Sie verstehe nicht, warum der Mann freigelassen werde.

die Zeitung hat geschrieben:
Bewährung für türkischen Totschläger von Thomas K.: Der damals 18-jährige spätere Täter und seine Freunde hielten ihn für einen Obdachlosen, was dem Türkenmob wohl Grund genug für einen „Streit“ war. „Wir glauben, dass er eine Persönlichkeit ist, bei der in einer Jugendstrafanstalt eine schlechtere Entwicklung zu befürchten ist als im Rahmen einer engmaschig betreuten Bewährung“, so die Richterin. Der arme Bub sei ja schließlich „perspektivlos, noch lange nicht erwachsen und beeinflussbar“.
McMurdo ist nicht gerade der Hellste, deshalb kennt er den Unterschied zwischen einer Strafe und einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe nicht und liest aus einem Artikel in dem steht dass der Täter straffrei davonkam heraus dass er eh seine gerechte Strafe erhalten hat. Bei einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe wird die Strafe aber erst beim nächsten Mord bzw. der nächsten Vergewaltigung, Schutzgelderpressung oder Säureattacke verhängt (sofern man diese innerhalb des Bewährungszeitraums begeht). Wenn man sich innerhalb der Bewährungsdauer nicht erwischen lässt kann man hinterher wieder genau so weitermachen wie zuvor und das ganze Spiel von vorn beginnen. Ab einer gewissen Zahl kommt man zwar in eine Datenbank für Intensivtäter, aber Strafen gibt es keine.
Aufklärend,
