hmpf hat geschrieben:Rudi Knoth hat geschrieben:... Dann funktioniert die Lösung mit der Länmgenkontraktion schon gut. ...
Also nochmal:hmpf hat geschrieben:Rudi Knoth hat geschrieben:... Wechselt man das Bezugssystem verringert sich die Länge des Leiters um den Faktor 1/Gamma. Weil im Fall 1 die Elektronen bewegt waren, wird deren Raum um den Faktor Gamma vergrößert. Entsprechend wird die Dichte der positiven Anteile im Leiter um den Faktor Gamma vergrößert und die der Elektronen um den Faktor 1/Gamma verkleinert. Also ist der Leiter im Fall positiv geladen und zieht dadurch die Probeladung an. ...
So ein Blödsinn!
Selbst wenn es eine merkliche Änderung der Ladungsträgerdichte gäbe, würde diese ja unabhängig von der
Richtung der Schleichbewegung (0,1 mm/s = 0,00036 km/h) sein.
Dies ist aber durch die messtechnisch erwiesene Realität widerlegt.
Parallele Leitungen, in denen der Strom in entgegengesetzter Richtung fließt, stoßen sich ab!
Die Lorentz-Kraft ist keine elektrostatische Kraft.
Die Lorentz-Kraft ist einzig durch die Verformung eines Magnetfeldes durch das von bewegten
Elektronen erzeugte Magnetfeld und die Verkürzungskraft von Kraftlinien zu erklären.
Zudem würde eine Änderung der Ladungsträgerdichte ja in beiden Leitern stattfinden und somit immer
zu einer Coulomb-Abstoßung führen.
Und da im Ruhesystem der Leiter es eine Anziehung ergibt und im der Elektronen eine Abstossung, ist damit das Relativitätsprinzip verletzt. Das sollte eine Betrachtung im Rahmen der SRT nicht passieren. Oder täusche ich mich?
Gruß
Rudi Knoth
