Wenn das Messgerät sowohl am Strassenrand stehend, als auch im fahrendem Auto die Geschwindigkeit eines bewegten Zieles "richtig", also auf die Strasse bezogen, aussagen soll, dann muss es seine eigene Geschwindigkeit gegenüber der Strasse kennen und berücksichtigen/verrechnen/einbeziehen.
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Viele Tachos von Polizeiautos sind in geeicht, daher "weiß" die Polizei genauer, wie schnell sie fährt.
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Auch Polizeifahrzeuge haben Tachos.
Ich bin der Meinung, dass man gar keine separate Messung mit einem Tacho zur Ermittlung der eigenen Geschwindigkeit des Polizeiautos bei einer Messung mit Laserpistole braucht: Die eigene Geschwindigkeit v des Polizeiautos fließt ins angezeigten Meßergebnis der Laserpistole, sonst würde man eben nicht zwei Geschwindigkeiten zwischen einem ruhenden und einem fahrenden Polizisten damit messen können:
Wenn die Laserpistole des ruhenden Polizisten eine Relativgeschwindigkeit von 70 km/h zum zu überprüfenden Auto misst, misst die Laserpistole des mit 50 km/h hinterherfahrenden Polizisten eine Relativgeschwindigkeit von 20 km/h zu diesem Auto. Der Rechner der Laserpistole kann jeweils anhand der Differenzgeschwindigkeit mit der im Rechner als konstant vorprogrammierten LG ganz ohne Tacho die Geschwindigkeit des zu überprüfenden Autos relativ zur Straße auf der Basis c +/- v jeweils selbst berechnen und anzeigen. Ich meine, das ist die Restdifferenz aus dem Doppler-Effekt, die von Harald hier angesprochen wurde und die eben auf eine zum Beobachter variable LG zurückzuführen ist:
Zitat Harald Maurer:
Die Messgeräte benutzen überdies durchwegs den Doppler-Effekt (gepulste Laser, gepulste oder modulierte Radarwellen) zur Messung. Ob da ein Äther ist oder keiner ist, bleibt sich völlig egal. Funktioniert in beiden Fällen in gleicher Weise.
Also eine separate Messung mit Tacho und das Hinzuaddieren der eigenen Geschwindigkeit v des Beobachters braucht man nicht, oder?
Viele Grüße
Jocelyne Lopez
