
hat geschrieben:
Der Rechtsanwalt hat wohl doch nicht das gewünschte Resultat erreichen können, nicht wahr?
Wovon auch immer du da redest, diese Frage solltest du dir wohl am ehesten selber stellen:

hat geschrieben:
Der Rechtsanwalt hat mir sogar - offenbar hatte ich gut bezahlt - zu meiner grossen Freude eine Weihnachtskarte geschickt.
Wegen dem was so ein dahergelaufener Verrückter aus dem Internet den abgezählten 4 Maxeln die ihm noch zuhören:

hat geschrieben:
über mich erzählt werde ich:

hat geschrieben:
mir keine überteuerten Weihnachtskarten vom Anwalt bestellen, wenn ich mich

hat geschrieben:
mal erkundige ob man dort wo du wohnst einfach jeden der einem nicht passt als Straftäter bezeichnen darf
kann ich das auch selber googeln |:

hat geschrieben:
Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Abgesehen von deinem nicht vorhandenem Pubikum, je unglaubwürdiger deine Geschichteln über mich sind desto weniger kannst du meinen Ruf damit beschädigen; wie kommst du also auf die Idee dass ich wegen dir beim Anwalt war? Der stille Mitleser braucht uns beide nur zu googeln, dann sieht er ja sofort was für ein Hundehäufchen sich da mit dem Großglockner anlegt...

,
