Nachtrag:Ich präzisiere hier meine Überlegungen:
Einstein definiert in seinem 2. Postulat die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit relativ zu einem ruhenden Beobachter wie folgt:
Zitat:
Zitat Albert Einstein:
2. Jeder Lichtstrahl bewegt sich im "ruhenden" Koordinatensystem mit der bestimmten Geschwindigkeit V, unabhängig davon, ob dieser Lichtstrahl von einem ruhenden oder bewegten Körper emittiert ist. Hierbei ist Geschwindigkeit = Lichtweg / Zeitdauer, wobei "Zeitdauer" im Sinne der Definition des § 1 aufzufassen ist.
Einstein definiert wiederum im § 1, dass die Zeitdauer der Messung durch einen ruhenden und durch einen bewegten Beobachter unterschiedlich ausfällt (sie wird länger je schneller der Beobachter sich bewegt), jedoch dass der Lichtweg gleich bleibt (die Länge von bewegten Objekten ändert sich ja in der SRT nicht – siehe auch Dr. Markus Pössel).
Wenn also ein ruhender Beobachter mit der Lichtgeschwindigkeit einen Stab mit 10 cm misst und ein bewegter Beobachter denselben Stab mit der Lichtgeschwindigkeit gemäß Lorentztransformation mit 9,999 cm messen muss, bedeutet es, dass die Lichtgeschwindigkeit bei der 2. Messung nicht konstant sein kann: Geschwindigkeit = Weg / Zeit, wenn der Weg sich nicht ändert, jedoch die Zeitdauer sich ändert, dann ändert sich zwangsläufig die Geschwindigkeit. Die LG is also nicht konstant zu bewegten Beobachtern.
Wenn Einstein jedoch darauf besteht, dass die Lichtgeschwindigkeit bei der Messung der Länge eines Objektes durch einen ruhenden und durch einen bewegten Beobachter konstant bleibt, dann ist die Lorentztransformation nicht transitiv, sprich mathematisch ungültig und unzulässig. Norbert Derksen hat meiner Meinung nach recht: Die Lorentztransformation ist unter Voraussetzung einer konstanten LG und einer unveränderten Länge des gemessenen Objektes nicht transitiv, seine ausgeschriebene Belohnung von 10.000 € ist nicht gefährdet.

Oder?
Viele Grüße
Jocelyne Lopez