Das Ende der Speziellen Relativitätstheorie.

Hier wird die Relativitätstheorie Einsteins kritisiert oder verteidigt

Re: Das Ende der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon McMurdo » Fr 28. Jun 2019, 05:23

Zasada hat geschrieben:Bitte nicht füttern.

Wen, Lagrange? Ja da hast auch du ausnahmsweise mal recht.
So wie Lagrange ausnahmsweise und unbeabsichtigterweise recht hatte mit seiner Animation die zeigt das in S' M nicht gleichzeitig erreicht wird.
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Re: Das Ende der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Lagrange » Fr 28. Jun 2019, 05:57

McMurdo hat geschrieben:Muuuhhh
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Re: Das Ende der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Zasada » Fr 28. Jun 2019, 08:22

Ich habe die Widerlegung gegen jede Dummheit dicht gemacht.
Die SRT ist am Ende.
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Re: Das Ende der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Dino » Fr 28. Jun 2019, 09:14

Du beschreibst einen Spezialfall: A, und B ruhen zueinander.
Aber was ist wenn sie nicht zueinander ruhen?

Beispiel, wir betrachten nur eine Raumachse.:
A ist eine Supernova-Explosion einer Sonne.
B ist ein Lichtblitz aus dem Zusammesstoß der Sonnen B1 und B2. B1 hat sich sich vor der Kollision A mit 0,2c genähert, B2 (schwerer als B1) und hat sich von A mit 0,1c entfernt.

Finden wir hier ein zu A und B ruhendes Beobachtersystem?
Können wir überhaupt ein zu B ruhendes System finden? Ruht dies zu B1 oder B2? Oder zu den auseinanderdriftenden Trümmern?

M und M' sind zwei Raumschiffe im offenen Raum. M ist vom Planeten X gestartet, M' vom Planeten Y, sie sind vor einiger Zeit mit 0,1c aneinander vorbeigeflogen.
M entfernt sich mit 0,02c von seinem Heimatplaneten, M' mit 0,05c.

M hat die Lichtblitze beider Ereignisse gleichzeitig gesehen, und M' sieht: der Lichtblitz von A war eine Stunde vor B.
Beide rechnen nach (sie kennen die Entfernung der beiden Ereignisse und die Lichtgeschwindigkeit) und stellen fest, dass sie genau dann, als die beiden Ereignisse in der Vergangenheit stattgefunden haben, aneinander vorbeigeflogen sind.
Und beim Vorbeiflug waren A und B genau gleich weit von ihnen entfernt.

Wo ist hier die absolute Gleichzeitigkeit?
Von was hängt die Zeitdifferenz ab, über die sich beide Seiten uneinig sind?
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Re: Das Ende der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Zasada » Fr 28. Jun 2019, 10:11

Dino hat geschrieben:Du beschreibst einen Spezialfall: A, und B ruhen zueinander.
Aber was ist wenn sie nicht zueinander ruhen?

Beispiel, wir betrachten nur eine Raumachse.:
A ist eine Supernova-Explosion einer Sonne.
B ist ein Lichtblitz aus dem Zusammesstoß der Sonnen B1 und B2. B1 hat sich sich vor der Kollision A mit 0,2c genähert, B2 (schwerer als B1) und hat sich von A mit 0,1c entfernt.

Finden wir hier ein zu A und B ruhendes Beobachtersystem?
Können wir überhaupt ein zu B ruhendes System finden? Ruht dies zu B1 oder B2? Oder zu den auseinanderdriftenden Trümmern?

M und M' sind zwei Raumschiffe im offenen Raum. M ist vom Planeten X gestartet, M' vom Planeten Y, sie sind vor einiger Zeit mit 0,1c aneinander vorbeigeflogen.
M entfernt sich mit 0,02c von seinem Heimatplaneten, M' mit 0,05c.

M hat die Lichtblitze beider Ereignisse gleichzeitig gesehen, und M' sieht: der Lichtblitz von A war eine Stunde vor B.
Beide rechnen nach (sie kennen die Entfernung der beiden Ereignisse und die Lichtgeschwindigkeit) und stellen fest, dass sie genau dann, als die beiden Ereignisse in der Vergangenheit stattgefunden haben, aneinander vorbeigeflogen sind.
Und beim Vorbeiflug waren A und B genau gleich weit von ihnen entfernt.

Dino hat geschrieben:Wo ist hier die absolute Gleichzeitigkeit?


Ich betrachte exakt denselben Spezialfall, den Einstein für die Etablierung seiner Hypothese der "Relativität der Gleichzeitigkeit" konstruiert.
Und ich widerlege seine Hypothese im Rahmen exakt desselben Spezialfalls, mithilfe exakt derselben Voraussetzungen, die Einstein für die Etablierung seiner Hypothese benutzt.

Fazit:
Die Verhältnisse sind umgekehrt → Nicht ich: es ist Einstein, der seine Thesen gegen meine Argumentation nicht verteidigen kann.
Er kann nicht einmal im Rahmen einer einfachen Anordnung, in der A und B "zueinander ruhen", seine Hypothese der "Relativität der Gleichzeitigkeit" ausreichend dicht begründen.
Dabei heißt er Einstein und ich bloß Zasada.

Abgesehen davon: die Absolutheit der Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B ergibt sich (unabhängig vom jew. Bewegungszustand der Bezugssysteme) aus dem invariablen Abstand zwischen den Ereignispunkten A und B, die im Ruhesystem S des Mittelpunktes ihrer singulären Verbindungsstrecke* ruhen.
Zuletzt geändert von Zasada am Fr 28. Jun 2019, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das Ende der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Lagrange » Fr 28. Jun 2019, 11:07

DerGast hat geschrieben:1000mal dieselben Aussagen.
1000mal dieselben Fragen.
1000mal dieselben Antworten.

Und dann geht es wieder von vorn los ...


Einstein hat geschrieben:
Da ist kein einziger Begriff (in meiner Theorie), von dem ich überzeugt wäre, dass er standhalten wird...


Kein Spaß! :lol: :lol: :lol:
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Re: Das Ende der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon McMurdo » Fr 28. Jun 2019, 15:54

Zasada hat geschrieben:Bild


Ich habe damit praktisch alle Thesen und Postulate der SRT widerlegt, insbesondere das Postulat der "Relativität der Gleichzeitigkeit" der Ereignisse.


Bis auf die Tatsache das Lagrange so freundlich war und die o.g. Animation zeigte aus der eindeutig hervorgeht das in S' M nicht gleichzeitig erreicht wird. Du haust dich also selbst in die Pfanne, mehr nicht.
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WIDERLEGUNG DER EMPIRISCHEN GRUNDLAGE DER SRT.

Beitragvon Zasada » Fr 28. Jun 2019, 18:46

Bild

In meinem Eingangsstatement behaupte ich:

Wenn nachstehender Punkt 3. der Wahrheit entspricht, d.h.:
1. Wenn der Wert der Lichtgeschwindigkeit sowohl vom Bewegungszustand der Lichquelle, als auch vom Bewegungszustand des Empfängers, mit dem der Wert der Lichtgeschwindigkeit ermittelt wird, unabhängig ist, dann gilt:

2. These a:
Sind einmal von den gleichzeitig in S erfolgenden Ereignissen A und B Lichtstrahlen ausgesandt, so kann ihren Lauf keine Relativität betreffen, denn:

a) unabhängig davon, von welchem Bezugssystem (S, S') sie ausgesandt werden,
b) unabhängig davon, in welchem Bezugssystem (S, S') ihre Geschwindigkeit gemessen wird, und
c) unabhängig davon, aus welchem Grund und welche Ungleichmäßigkeit ihrer jeweiligen Laufzeit in S' lokal gemessen wird, gilt:

These b:
Wenn die Lichtstrahlen bei A und B einmal gleichzeitig entstanden sind, so müssen sie sich, Konstanz der Lichtgeschwindigkeit in einem homogenen Medium vorausgesetzt, im Mittelpunkt ihrer Verbindungsstrecke* treffen.
Dieses "gleichzeitige Treffen" der Lichtstrahlen ist das allein gültige Indiz für die Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei A und B.
Es gilt:

Aussage c).
=
Zur eindeutigen Bestimmung der Gleichzeitigkeit zweier reellen Ereignisse A und B dürfen ausschliesslich Bezugssysteme herangezogen werden, in denen Ereignispunkte A und B ruhen.

These c:
Ereignispunkte A und B und Mittelpunkt M ihrer Verbindungsstrecke* ruhen bezüglich S.

Übrigens: die besagten Punkte würden bezüglich S sogar dann ruhen, wenn Ereignisse A und B nicht in S, sondern in relativ bewegtem S' stattfinden würden.

These d:
Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B ist von jeglichen Umständen unabhängig: diese Gleichzeitigkeit ist absolut.

3. Beweis (Wikipedia):
Nach den Maxwellschen Gleichungen der Elektrodynamik hängt die Lichtgeschwindigkeit nicht von der Geschwindigkeit der Lichtquelle ab. Aus dieser Feststellung zusammen mit dem Relativitätsprinzip folgt, dass die Lichtgeschwindigkeit auch nicht vom Bewegungszustand des zu ihrer Messung verwendeten Empfängers abhängt... (Daraus entwickelte Albert Einstein die Relativitätstheorie).

Ich habe damit praktisch alle Thesen und Postulate der SRT widerlegt, insbesondere das Postulat der "Relativität der Gleichzeitigkeit" der Ereignisse.

Es ist zwar noch nicht das Stadium des Fantastischen (wird nicht hier publiziert)...Nichtsdestotrotz: logisch ist die SRT bereits jetzt erledigt.

*) Anmerkung: Gemeint ist Strecke, welche im Augenblick der Ereignis-Gleichzeitigkeit Ereignispunkte A und B verbindet .
Zuletzt geändert von Zasada am So 30. Jun 2019, 05:05, insgesamt 4-mal geändert.
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LOGISCHE BERECHTIGUNG.

Beitragvon Zasada » Fr 28. Jun 2019, 18:46

Logische Berechtigung für die Behauptung, dass die gleichzeitige Ankunft der Lichtstrahlen im Mittelpunkt der Verbindungsstrecke AB, ein gültiges Indiz für die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B ist.

1. Aussage a)

"Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, dessen Mittelpunkt M sei. Von M werde ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zur Festsetzung, dass die Ankunft des Lichtsignals in A und die Ankunft in B gleichzeitig seien."
A. Einstein


2. Aussage b)

"Wir sehen also, daß wir dem Begriffe der Gleichzeitigkeit keine absolute Bedeutung beimessen dürfen, sondern daß zwei Ereignisse, welche, von einem Koordinatensystem aus betrachtet, gleichzeitig sind, von einem relativ zu diesem System bewegten System aus betrachtet, nicht mehr als gleichzeitige Ereignisse aufzufassen sind."
A. Einstein


3. Aussage c)
Anhand der Gültigkeit der Aussagen a) und b) lässt sich schliessen, unter welchem Umstand, die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B eindeutig festgestellt werden kann.

Aussagen a) und b) haben die logische Form einer Implikation:
"wenn p, dann q"
Diese Form erlaubt einen berechtigenden Umkehrschluss zu konstruieren:
"wenn nicht p, dann nicht q"

3.1 Implikation Aussage a)
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dann lässt sich die Gleichzeitigkeit von A und B eindeutig feststellen:
- Invarianz innerhalb des Bezugssystems (A und B seien die Endpunkte eines starren und relativ zu S ruhenden Bahndammes - sämtliche Punkte der Anordnung seien daher unveränderlich und ruhen bezüglich S).
- Mittelpunktsymmetrie
- Signalsymmetrie
- Konstanz der Lichtgeschwindigkeit

3.1.1 Der gültige Umkehrschluss der Aussage a)
Sind die genannten Voraussetzungen vollständig oder teilweise nicht erfüllt, dann lässt sich die Gleichzeitigkeit zwischen A und B nicht eindeutig und nicht verlässlich feststellen.

3.2 Implikation Aussage b)
(Wenn Beobachter-Bezugssysteme gegeneinander bewegt sind, dann lässt sich zwischen den Beobachtern keine Einigung darüber erzielen, ob Ereignisse A und B gleichzeitig erfolgen oder nicht.

3.2.1 d): Der gültige Umkehrschluss der Aussage b)
Sind Beobachter-Bezugssysteme nicht gegeneinander bewegt, dann lässt sich die Gleichzeitigkeit von A und B, wie in a) dargestellt, eindeutig feststellen.

Anhand dieser Hinweise formuliere ich:
Wenn a), und wenn d), dann c)

3.3 Aussage c).
=
Zur eindeutigen Bestimmung der Gleichzeitigkeit zweier reellen Ereignisse A und B dürfen ausschliesslich Bezugssysteme herangezogen werden, in denen Ereignispunkte A und B ruhen.
=
Zuletzt geändert von Zasada am Sa 29. Jun 2019, 02:15, insgesamt 1-mal geändert.
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FAZIT.

Beitragvon Zasada » Fr 28. Jun 2019, 18:47

Fazit: Anhand der gleichzeitigen Ankunft der Lichtstrahlen im Punkt M der Verbindungsstrecke AB, lässt sich eindeutig die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B feststellen.
Dies ist die gültige logische Berechtigung der obigen Thesen a,b,c,d, denn treffen sich Lichtstrahlen, welche von Ereignissen A und B ausgesandt werden, im Mittelpunkt M dieser Verbindungsstrecke, so müssen die auslösenden Ereignisse A und B gleichzeitig gewesen sein.
Dies unter der Voraussetzung der isotropen Konstanz der Lichtgeschwindigkeit, der Gültigkeit der Maxwellschen Gleichungen und des Prinzipes der Relativität.

Die absolute Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B gilt unabhängig vom Bewegungszustand der beteiligten Bezugssysteme, denn sie hat nichts mit Bewegung zu tun, sondern mit Singularität des Abstandes zwischen den Ereignispunkten A und B im Augenblick der Ereignis-Gleichzeitigkeit.
Diese Ereignispunkte ruhen im Bezugssystem des Mittelpunktes M ihrer Verbindungsstrecke*.


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