McMurdo hat geschrieben:
An der zugrunde liegenden Begründung hat sich ja bis jetzt nichts geändert.
Na und? In der Begründung steht nur, dass da etwas nicht ganz aus der Luft gegriffen ist, aber darin steht nichts davon, dass dieser Ausdruck nachweislich auch zutrifft. Für die Prüfung dieser Angelegenheit war sicher keine Zeit mehr. Mögliche Schritte für Herrn Höcke: Verleumdungsklage. Damit würde er ganz sicher durchkommen, einen Ausgleich dfür erwirken können und dann kann sich die Aktivistin mit ihrer einstweiligen "Vergnügung" den Hintern abwischen. So siehts aus.

Glaubst du, die Aktivistin hätte dann eine Chance? Würde es überhaupt Sinn machen, die Aktivistin (kleiner Fisch) vor den Khadi zu ziehen, wenn bei der vermutlich ohnehin nichts zu holen ist? Man könnte diesen Beschluß ja auch dazu verwenden, weitaus mächtigere Leute, die genauso wirr denken wie du, zum Ausspruch dieser Bezeichnung zu animieren.

(Wäre dann mal wieder ein ausgeklügelter AfD-Schachzug, nicht wahr?

)