McMurdo hat geschrieben:Wie wollen mich braune Faschisten aufklären die nicht mal den Unterschied zwischen einer einstweiligen Verfügung und einem Gerichtsurteil kennen
Eine eistweilige Verfügung kann Inhalt bzw. Resultat eines Gerichtsurteils sein. Eine vorläufige einstweilige Verfügung kann aus triftigen Gründen sogar behördlich ausgestellt werden, wenn sie beantragt wurde.
McMurdo hat geschrieben:geschweige denn den Unterschied zwischen das/dass erklären können?
Da musst du ein bischen eher aufstehen mein lieber. Aber das wird schon noch, irgendwann darfst du auch mit den großen mitspielen.

Du ähh... selbst wenn der Herr Yukterez dies gerade nur deswegen im Kopf hat, weil er es gerade in der Grundschule lernt, so kennt er den Unterschied zumindest. Du aber scheinst ihn komplett vergessen zu haben.
