McMurdo hat geschrieben:ZQUANTUM hat geschrieben:Eine nationale Regierung darf jedoch nur seine eigenen Unternehmen und Bürger sanktionieren, nicht aber ausländische. „
Es ist im Grunde juristischer Konsens, dass solche extraterritorialen Sanktionen völkerrechtswidrig sind“, sagt Dirk Hagemann, Rechtsanwalt für Außenwirtschaftsrecht.
Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel, etwa wenn die Regierung nationale Sicherheitsinteressen nur durch Verhängung dieser Sanktionen gewährleistet sieht.
In dem Artikel geht's doch gar nicht um die Sanktionen aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine. Zeigt mal wieder das unser Zottel nicht nachdenkt bevor er schreibt.
A bisserl blöd bist du ja scho.... zu deiten wies zusammhängt... mit den Fakterln...
Du hast somit nur wieder eine Woche verlängert was bis heute gültig war.... Depperlen Analysen nicht zu antworten.
Z.





