Messiah hat geschrieben:... Nun ist bekannt, auf
welche Weise das Auflösungsvermögen eines Gitters von der Zahl seiner (äquidistanten)
Striche abhängt; man verändert die Interferenzfigur wesentlich, wenn man eine Hälfte
des Gitters abdeckt. Genau in diesem Punkt steht die Korpuskulartheorie in krassem
Widerspruch zur Erfahrung. Denn wie auch die Bewegungsgleichungen der mit den
Teilchen des Gitters in Wechselwirkung befindlichen Photonen aussehen mögen, die
Verteilung der Bahnen der an der linken Hälfte des Gitters gestreuten Photonen kann
nicht von der Anwesen- (Abb.1.4a) oder Abwesenheit (Abb.l.4b) der rechten Hälfte
des Gitters abhängen, es sei denn, das einzelne Photon hat eine Ausdehnung von der
Größenordnung des gesamten Gitters. Wenn überdies Lichtquelle und Photoplatte
genügend weit voneinander entfernt sind, ist die Verteilung der Stöße der an den
beiden Gitterhälften gestreuten Photonen nicht merklich verschieden. Deckt man
also die rechte Hälfte des Gitters ab, dann sollte nur die Lichtintensität in jedem
Punkt der Platte geringer werden, ohne daß sich sonst das Interferenzbild ändert.
Die Erfahrung widerspricht diesen Vorhersagen. Wir müssen also davon ausgehen,
daß das gesamte Gitter bei der Streuung eines Photons beteiligt ist.
Also, Beugung an einem Gitter ist mit der Teilchentheorie des Lichts nicht kompatibel.
