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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 10. Mai 2012, 20:22

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Esowatch begeht Straftaten gegen mich, das darf er nicht.
Ich sage, dass Esowatch Straftaten gegen mich begeht, das darf ich.

Das ist kein guter Vergleich. Esowatch ist keine (natürliche) Person und hat damit offensichtlich auch keine Persönlichkeitsrechte.


Es geht bei einer Straftat nicht um die Persönlichkeitsrechte des Täters, sondern um die Persönlichkeitsrechte des Opfers.

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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon contravariant » Do 10. Mai 2012, 20:26

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Wenn sie keine Fotos veröffentlicht hat, sondern nur den Namen des Stalkers, kann sie rechtlich nicht belangt werden. Möglicherweise, weil sie Beamten ist, kann aber einen Vermerk in ihrer Personalakte stehen, weil Beamten besondere Vorschrifte für ihre Äußerungen in der Öffentlichkeit haben. Sie hätte zum Beispiel auch gegen ihren Stalker anders vorgehen können, also ihm vor Gericht stellen.

Wie ich bereits geschrieben habe, strafrechtlich wohl nicht. Es ergäben sich wohl zivilrechtlich Konsequenzen, falls der Betroffene klagen würde. Wenn das alles so völlig legal wäre, wie du hier darstellst, wieso sollte es dann für Beamten anders sein?
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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon contravariant » Do 10. Mai 2012, 20:29

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Es geht bei einer Straftat nicht um die Persönlichkeitsrechte des Täters, sondern um die Persönlichkeitsrechte des Opfers.

Völlig richtig. Wenn du Behauptungen über Herrn Mayer auf deinem Blog veröffentlichst, dann verletzt die Täterin (du) die Rechte des Opfers (Herr Mayer). Und dieser Sachverhalt ist unabhängig davon, ob Herr Mayer selbst schonmal Straftaten begangen hat. Auch verurteilte Täter haben in diesem Land Recht. Sie haben insbesondere dieselben Rechte, wie jeder andere Bürger dieses Landes auch.
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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 10. Mai 2012, 20:31

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Wenn sie keine Fotos veröffentlicht hat, sondern nur den Namen des Stalkers, kann sie rechtlich nicht belangt werden. Möglicherweise, weil sie Beamten ist, kann aber einen Vermerk in ihrer Personalakte stehen, weil Beamten besondere Vorschrifte für ihre Äußerungen in der Öffentlichkeit haben. Sie hätte zum Beispiel auch gegen ihren Stalker anders vorgehen können, also ihm vor Gericht stellen.

Wie ich bereits geschrieben habe, strafrechtlich wohl nicht. Es ergäben sich wohl zivilrechtlich Konsequenzen, falls der Betroffene klagen würde. Wenn das alles so völlig legal wäre, wie du hier darstellst, wieso sollte es dann für Beamten anders sein?


Weil Beamte Staatsdiener sind, und besondere Vorschrifte für ihre Äußerungen in der Öffentlichkeiten haben.

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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 10. Mai 2012, 20:33

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Es geht bei einer Straftat nicht um die Persönlichkeitsrechte des Täters, sondern um die Persönlichkeitsrechte des Opfers.

Völlig richtig. Wenn du Behauptungen über Herrn Mayer auf deinem Blog veröffentlichst, dann verletzt die Täterin (du) die Rechte des Opfers (Herr Mayer). Und dieser Sachverhalt ist unabhängig davon, ob Herr Mayer selbst schonmal Straftaten begangen hat. Auch verurteilte Täter haben in diesem Land Recht. Sie haben insbesondere dieselben Rechte, wie jeder andere Bürger dieses Landes auch.


Heinz Meyer schlägt mich grün und blau, das darf er nicht.
Ich sage, dass Heinz Meier mich grün und blau schlägt, das darf ich.

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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon contravariant » Do 10. Mai 2012, 20:34

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Weil Beamte Staatsdiener sind, und besondere Vorschrifte für ihre Äußerungen in der Öffentlichkeiten haben.

Naklar. Du kannst mir auch sicherlich den entsprechenden Paragraphen im Beamtenrecht nennen, der das regelt?
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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon contravariant » Do 10. Mai 2012, 20:37

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ich sage, dass Heinz Meier mich grün und blau schlägt, das darf ich.

Auch mehrfache Wiederholungen machen das nicht richtiger. Dürfte Herr Singer, denn deiner Meinung nach, auf seiner Homepage schreiben, du wärst eine Stalkerin? Da gibt es ja wohl auch einschlägige Urteile?
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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 10. Mai 2012, 20:40

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Weil Beamte Staatsdiener sind, und besondere Vorschrifte für ihre Äußerungen in der Öffentlichkeiten haben.

Naklar. Du kannst mir auch sicherlich den entsprechenden Paragraphen im Beamtenrecht nennen, der das regelt?

Ich bin nicht Beamtin und kenne nicht die besonderen Einschränkungen für die Lebensführung in der Öffentlichkeit, es gibt sie aber. Ich kenne auch nicht den Fall, ich hörte den Namen zum ersten Mal.

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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon contravariant » Do 10. Mai 2012, 20:45

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ich kenne auch nicht den Fall, ich hörte den Namen zum ersten Mal.

Du weißt nicht worum es geht, weißt es aber trotzdem besser als alle Anderen. Wieso wundert micht das jetzt überhaupt nicht?
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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 10. Mai 2012, 20:52

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Ich sage, dass Heinz Meier mich grün und blau schlägt, das darf ich.

Dürfte Herr Singer, denn deiner Meinung nach, auf seiner Homepage schreiben, du wärst eine Stalkerin? Da gibt es ja wohl auch einschlägige Urteile?


Wolf Singer ist eine Person des öffentlichen Lebens und ein Entscheidungsträger, der die Belange einer Gesellschaft aktiv beeinflußt. Er darf in der Öffentlichkeit kritisiert werden von allen Bürgern, die mit seinen Handlungen nicht inverstanden sind, auch jeden Tag aufs neu, genauso wie z.B. Angela Merkel oder Barack Obama jeden Tag aufs neu von allen Bürgern kritisiert werden dürfen, die mit ihren Handlungen nicht einverstanden sind, ohne dass die Bürger als "Stalker" angesehen werden dürfen.
Wenn Wolf Singer auf seine Homepage schreiben würde, ich würde ihn stalken, würde er sich lächerlich machen.

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