Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Das haben wir zum Beispiel schon bei zwei Vorgängen eingeleitet:
Petition beim Bundestag wegen Datenmanipulation Hafele-KeatingPetition beim Bundestag wegen Interpretation des CERN-NeutrinoexperimentsEine ganze Menge von anderen Aktionen nach dieser Systematik des öffentlichen Rechts sind möglich und könnten auch eingeleitet werden, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.
Picken wir uns zum Beispiel einen Verstoß gegen das Grundgesetz durch den Staat heraus, die wir im folgenden Blog-Beitrag aufgelistet haben:
Skandal Relativitätstheorie: Der Staat verstößt massiv gegen das Grundgesetz:
Zitat:
Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 Abs. 3:
“Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen.”
Eine mögliche Aktion von einem einzelnen Bürger zur Umsetzung dieser Bestimmung durch den Staat könnte zum Beispiel in der groben Linie wie folgt aussehen:
Man schreibt den Kulturminister seines Bundeslandes an und bittet ihn im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes um Mitteilung, ob diese gesetzlichen Bestimmungen des Art. 5 Abs. 3 in der Universität X bei der Vermittlung der Relativitätstheorie respektiert und umgesetzt werden, und zwar ganz konkret:
- Welche Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnisse als Gegenpositionen zur Relativitätstheorie werden den Studenten im Unterricht zur Verfügung gestellt und zur Auseinandersetzung mit Gegenpositionen vermittelt?
Nennt der Minister keine verwendeten kritischen Quellen in dieser Uni, entweder weil er nicht antwortet oder weil keine Quellen zu Gegenpositionen zur Relativitätstheorie verwendet werden, liegt der Beweis eines gesetzwidrigen Verhaltens des Staates vor. Man kann dann die im öffentlichen Recht vorgesehenen rechtlichen Mittel einsetzen, zum Beispiel Strafanzeige an die Staatsanwalschaft, Fachaufsichtsbeschwerde und Petition beim Landesparlament, um das Kulturministerium zu zwingen, die notwendigen Maßnahmen in dieser Uni zu ergreifen, damit das Grundgesetz respektiert und umgesetzt wird - bis zum Europäischen Gerichtshof, wo die Instanzen enden.
Wenn ein Teilnehmer (einzeln oder als Team) Lust hat, so eine Aktion einzuleiten und durchzuziehen, stehe ich gerne mit unseren bisherigen Erfahrungen unterstützend und beratend zur Seite: es gibt zwar ein paar Regel, die man bei dem Umgang mit Behörden beachten muss, aber grundsätzlich ist das rechtliche Vorgehen gegen gesetzwidriges Verhalten von staatlichen Einrichtungen bürgerfreundlich: keine besonderen Fachkenntnisse, keine tiefgreifenden Rechtskenntnisse, keine besondere Form, keine Gebühren, keine Anwaltspflicht. Das einzige, was man reichlich mitbringen muss, ist: Viel Geduld und viel Durchhaltensvermögen! Man ist für ein paar Jahre damit beschäftigt, aber es ist konstruktiver und erfolgsversprechender als unendlich in Foren über die Relativitätstheorie zu sprechen bis man alt und grau ist.
Um eine solche Aktion durchzuziehen braucht man nicht nur Geduld und Durchhaltensvermögen, sondern muss man auch in Deutschland leben und bereit sein, mit seiner echten bürgerlichen Identität aufzutreten. Unter den kritischen Teilnehmern, die bei MAHAG aktuell diese Voraussetzungen erfüllen, sehe ich nur McDaniel-77 und Lothar Pernes.
Daniel, wäre es etwas für Dich, so etwas in Angriff zu nehmen?
Wie gesagt, ich bin gerne bereit im Öffentlichen Recht zu beraten und die Aktion im Hintergrund zu begleiten (ich habe 2012 eine Crash-Ausbildung im öffentlichen Recht absolviert). Anders als im Privatrecht gibt es hier kein Regreßrisiko: Entweder hat man Erfolg oder hat man keinen, sonst kann nichts passieren, Zivilcourage ist nicht strafbar. Wenn man allerdings eine Karriere als Beamter anstrebt, sollte man davon Abstand nehmen, ist schon klar.

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Viele Grüße
Jocelyne Lopez