Highway hat geschrieben:
Es geht nicht darum wie sich der Wert für die kinetische Energie berechnet, sondern wie sich der Zuwachs der kinetischen Energie in Bezug auf v2 und v1 verhält, wenn man von einer allgemein gültigen maximalen Grenzgeschwindigkeit von c ausgeht.
Das ändert nicht viel daran. Der Zuwachs der kinetischen Energie T eines Teilchens von v1 auf v2 ändert sich über:
T1 = m*c²*(γ1-1) und T2 = m*c²*(γ2-1) zu
ΔT = m*c²*(γ2-γ1)
Die physikalische Bedeutung der Ruhemasse E=m*c² liegt in der Äquivalenz von Masse und Energie, woraus sich die zur Masse beitragende Bindungsenergie eines Systems ergibt. Bei der Ahhihilation von Teilchen und Antiteilchen wird die gesamte Masse in Strahlungsenergie umgesetzt.
Nachtrag:
Zitat:
Da steht: v²/c²=1-[mc²/(mc²+Ek)]². Das mach auch Sinn, denn mit ein wenig umstellen kommt man auf die Beziehung...
Bertozzi drückt damit das Verhältnis von Ruheenergie und kinetischer Energie aus und leitet daraus die Geschwindigkeit des Elektrons ab.
Mit γ=2 ergibt sich aus
v^2/c^2 = 1 – (E/(E+T))^2
die gleiche Geschwindigkeit v=0.866*c wie sich dies direkt über
T = m*c²*(γ-1) mit γ=sqrt(1/(1-v^2/c^2)) nach v aufgelöst ergäbe.
Gruss