Mikesch hat geschrieben:Hat keine wirkliche Bedeutung, ob die Strahlen sich um 180° oder um 90° oder umsonst was zueinander bewegen. Das ist eine rein willkürliche Wahl von dir, es gibt keinen Grund, genau diese auszuwählen, außer du machst eine Grenzwertbetrachtung. Das ist alles. Ich kann den anderen Extremwert nehmen (Tangente) und komme statt auf 2c dann auf 0c.Zasada hat geschrieben:Mit der Ausnahme, dass sich die Strahlen, welche von M ausgesandt werden, exakt entlang der Strecke AB ausbreiten.
Und darum geht es: es können zwei Strahlen extrahiert werden, welche sich entgegengesetz bezüglich M entlang der Strecke AB ausbreiten. Zeig mal, dass sich dasselbe auch über Strecken CD und EF sagen lässt...
Aus die Maus.
Du kommst auf 0km/h, weil dann keine logische Verbindung zwischen den geraden Ausbreitungsstrecken, welche die Strahlen nehmen, die aus M versendet werden, und den unsinnigen Strecken, die Du wählst, existiert.
Ex falso quodlibet in Galamogelpackung.
Schon wieder ein Paradebeispiel einer peinlichen Kategorienverwechslung.
Wenn die Polizei eine Radarfalle aufstellt, dann ist die Richtung des Verkehrs entgegengesetzt der Ausrichtung der versendeten Radarstrahlen. Eine Radarmessung quer zur Verkehrsrichtung ergäbe stets 0km/h, wie in deinem Beispiel.
Aber "aus die Maus" schreien. Peinlich ist das.
