Mikesch hat geschrieben:Schwachsinn: Das, was Mikesch hier verklickern will ergibt keinen Sinn.Zasada hat geschrieben:Es gehört zur Voraussetzung der Anordnung I, die ich von Einstein übernehme.
Welche Voraussetzung?Die Voraussetzung, dass die Blitzgeräte bei K gleichzeitig auslösen
Einstein behauptet, dass entlang des Bahndammes K zwei Blitzgeräte aufgestellt werden, die gleichzeitig auslösen.
Keine Behauptung, sondern eine Versuchsanordnung! Wie bei mir - die Versuchsanordnungen sind identisch
Ob diese Ereignisse gleichzeitig sind, ist in dem Augenblick und in dem Bezugssystem entschieden, in den sie erfolgen.
Was soll das? Die Ereignisse erfolgen in jedem Bezugssystem gleichberechtigt! Es gibt kein bevorzugtes Bezugssystem Genau! Die Ereignisse sind nicht nur im betroffenen Bezugssystem, sondern in jedem Bezugssystem gleichzeitig. Es gilt das RP!
Und ob es ein "Augenblick" ist, ist ja gerade erst zu beweisen! Bei der Entscheidung der Frage, ob zwei Ereignisse gleichzeitig sind, ist es entscheidend, ob sie innerhalb ein und desselben Augenblicks geschehen oder nicht.
Die Frage nach der Gleichzeitigkeit/Ungleichzeitigkeit der Ereignisse kann nicht durch die sekundär in anderen Bezugssystemen erfolgende Wahrnehmung entschieden werden. Gerade eben das ist die Frage: Sind Ereignisse in zwei Bezugsystemen gleichzeitig? Wie sonst? Wie soll eine Zeitdauer zwischen zwei Ereignissen festgestellt werden, zwischen denen ∆t = 0 gilt?
Dies erkennen wir, indem wir die Anordnungen I und II miteinander vergleichen.
Das ist nicht Einstein (schon gar nicht Anordnung II) und ausserdem trivial. Es geht vielmehr darum, ob die Signale der zwei Ereignisse im Mittelpunkt des ruhenden Stabes und im Mittelpunkt des bewegten Stabes gleichzeitig wahrgenommen werden, wenn die Ereignisse am Stabanfang und -ende ausgelöst werden und die Stäbe gerade exakt parallel liegen. Natürlich nicht - es geht darum, dass bei K, K' die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B erkannt wird
Für die Bestimmung der Gleichzeitigkeit der Ereignisse KANN gar keine Lichtsignal-Geschwindigkeit und deren Konstanz entscheidend sein!!!!!!!!!!
Kein Wunder: Deine Anordnung mit deinem Meßansatz ist ja auch dafür ungeeignet. Quatsch, aus diesem Grund: das Ereignis wird im Gegensatz zum Signal durch einen durch Ort und Zeit festgelegten Punkt der Raumzeit bezeichnet. Das Ereignis betrifft innerhalb der Relativitätstheorie keine Dauer und keine Geschwindigkeit. Ereigniss wird punktförmig bezeichnet.
Nicht Blitz-Ereignisse werden mit Lichtgeschwindigkeit übertragen, sondern die Lichtsignale. Das ist Ontologie und nicht der Grund! Der Grund ist die ungeeignete Versuchsanordnung und der falsche Ansatz mit nur einem Bezugssystem. Versuchsanordnung bezeichnest du nur deshalb als "ungeeignet", weil es gegen Einstein spricht: das ist klar.
Jede Richtung soll gleichberechtigt behandelt werden, keine vor den anderen bevorzugt. Somit ist meine Anordnung geeignet und adäquat.
Nicht die Gleichzeitigkeit der Ereignisse ist relativ. Relativ ist die Gleichzeitigkeit der Signale.
Meldung: die Behauptung, die Gleichzeitigkeit der Ereignisse wäre anhand der Wahrnehmung ihrer Signale bestimmbar, ist ein weiterer kardinaler Kategorienfehler von Albert Einstein!
Die Behauptung, die Gleichzeitigkeit der Ereignisse wäre relativ, ist eine knallharte Falschmeldung.Kategorienfehler gibt es hier nicht und ergibt auch keinen Sinn.
Kategorienfehler besteht bei Einstein darin, dass er die Eigenschaften der Signale den Ereignissen zuordnet: Ereignisse werden aber nicht mit der konstanten Lichtgeschwindigkeit übertragen...übertragen werden allein die Signale. Die Ereignisse werden durch einen durch Ort und Zeit festgelegten Punkt bezeichnet.
[color=#0000BF]Das Ergebnis ist vielmehr, das Z. nicht die Gleichzeitigkeit in verschiedenen Bezugssystemen betrachtet hat, sondern nur die geometrische Anordnung in einem Bezugssystem. Eine Aussage zur Relativität der Gleichzeitigkeit kann so natürlich nicht gewonnen werden.
Schwachsinn: ich betrachte die Gleichzeitigkeit der Blitzereignisse sowohl bei K als auch bei K' und stelle fest, dass diese bei beiden Bezugssystemen gilt.
