fallili hat geschrieben:Klar kann man, wie es in Rechenbeispielen oft gemacht wird, einen Punkt "zwangsweise" synchronisieren. Der würde dann, wie Du es schreibst, "als "an selben Ort zur selben Zeit" wahrgenommen werden".
Aber damit legt man das Koordinatensystem fest und ein zweiter Punkt kann nicht mehr in beiden IS die selben Koordinaten aufweisen.
Und damit kann eben die Gleichzeitigkeit von zwei Ereignissen nicht mehr in beiden Systemen das Selbe sein.
Also Deine Aussage "Ein Punkt kann gar nicht anders als "an selben Ort zur selben Zeit" wahrgenommen werden." ist schon seit über 100 Jahren als falsch bekannt!
A. Einstein
"Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, dessen Mittelpunkt M sei. Von M werde ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zur Festsetzung, dass die Ankunft des Lichtsignals in A und die Ankunft in B gleichzeitig seien. Damit haben wir eine physikalisch sinnvolle Definition der Gleichzeitigkeit gewonnen"
Erinnerung Wikipedia:..."die Lichtgeschwindigkeit hängt nicht vom Bewegungszustand des zu ihrer Messung verwendeten Empfängers ab"
Wenn die Lichtgeschwindigkeit nicht vom Bewegungszustand des zu ihrer Messung verwendeten Empfängers abhängt, dann besitzt sie in den Punkten A und B der Einsteinschen Definition der Gleichzeitigkeit stets denselben Wert, unabhängig davon, aus welchem Bezugssystem sie gemessen wird, und unabhängig davon, ob sich der Empfänger, der zu ihrer Messung verwendet wird, bewegt oder nicht.
Die Lichtstrahlen, welche an den Ereignispunkten A und B empfangen werden, kommen stets exakt gleichzeitig an, auch dann, wenn der Beobachter diese Punkte mit 99% der Lichtgeschwindigkeit passiert und ihre Ankunft misst - seine Bewegung spielt für die Geschwindigkeit der Lichtstrahlen, und konsequenterweise für die Gleichzeitigkeit ihrer Ankunft bei M keine Rolle.
Seit hundert Jahren falsch?
Nö
