McMurdo hat geschrieben:
Zasada hat geschrieben:
Beweise sind formuliert. Für deine Fragen ist dieser Link zuständig:
viewtopic.php?f=6&t=893&p=153772#p153766Ist ja exakt so wie ich schrieb.
Zur Erinnerung : Es gibt aus S' nur zwei Sachen die als Gleichzeitig bewertet werden können, einmal das aussenden des Lichts von M in zwei Richtungen und einmal der Empfang von Licht aus 2 Richtungen bei M. Wenn also in Anordnung 1 derjenige in S' zum Schluss kommt das A und B nicht gleichzeitig erreicht werden muss er logischerweise auch zum Schluss kommen das A und B nicht gleichzeitig gesendet haben, damit das Licht gleichzeitig bei M ankommt.
Deine beiden Anordnungen sind exakt so wie die SRT es voraussagt: Aussenden des Lichts und Empfang des Lichts in M sind aus Sicht von S' gleichzeitig. Empfang und senden des Lichts bei A und B nicht. Es gibt also kein Widerspruch.
Der kommt nur wieder dadurch zustande da du Äpfel mit Birnen vergleichst. Also ein Strohmann sozusagen.
Anordnung 2 des kinematischen Beweises:S GLEICHZEITIG.
S' GLEICHZEITIG.
SRT verlangt:
"zwei Ereignisse, welche, von einem Koordinatensystem S aus betrachtet, gleichzeitig sind, sind von einem relativ zu diesem System bewegten System S' aus betrachtet, nicht mehr als gleichzeitige Ereignisse aufzufassen"Alles SRT-konform und trotzdem widersprüchlich, weil die Richtung der Lichtausbreitung "ungünstig" ist....
Anordnung 2.
Es werden zwei
S-gleichzeitige Ereignisse auch vom Beobachter in S' als gleichzeitig erkannt.
Die Relativität der Gleichzeitigkeit zwischen S und S' kann dadurch NICHT detektiert werden (Ereignisse, welche in S gleichzeitig sind, "sind" auch für den Beobachter in S' gleichzeitig).
Eine "Ausnahme". Oh!
Schicke Klammer (es gibt noch den kinematischen Beweis...und das RP)