Zasada hat geschrieben:Wikipedia (bitte genau lesen):
"Die Gleichzeitigkeit von Ereignissen, deren Ort sich nur senkrecht zur Bewegungsrichtung ändert, ist in beiden Bezugssystemen gleich: Wenn die Lampe auf halber Höhe des Zuges hängt, so wird das Licht sowohl für den Beobachter am Bahnsteig als auch für den Beobachter im Zug gleichzeitig die Unter- und Oberseite des Zuges erreichen."
Gleichzeitig in S und S' bedeutet gleichzeitig, nicht zeitversetzt in S und S'.
Tja, den Schuh mit dem genau lesen musst nur du dir hier anziehen:
Der Beobachter am Bahnsteig sieht: beide Lichtstrahlen erreichen aus Sicht vom Bahnsteig die Decke und den Boden des Zuges gleichzeitig.
Der Beobachter im Zug sieht: beide Lichtstrahlen erreichen aus Sicht vom Zug die Decke und den Boden des Zuges gleichzeitig.
Nirgens steht das sich der Beobachter am Bahnsteig und der Beobachter im Zug darüber einig sind das beide Ereignisse tatsächlich zur selben Eigenzeit geschehen sind. Und darüber werden sie sich auch nicht einig werden können, denn:
Bewegte Uhren gehen langsamer!
Wenn also der Beobachter am Bahnsteig auf seine Uhr schaut wenn beide Lichtstrahlen Decke und Boden erreichen ist es bei IHm sagen wir 12 Uhr auf seiner Uhr.
Die Uhr im Zug zeigt für den Beobachter am Bahnsteig aber zum selben Zeitpunkt erst 11:59 Uhr. Für denjenigen am Bahnhof war es also aus seiner Sicht 12 Uhr und für denjenigen im Zug 11:49, ergo: keine absolute Gleichzeitigkeit.