Wegen der Sache im März wo ich für die Beteiligung an einem Aufstand aufgeschrieben wurde kommt anscheinend nichts mehr, aber dafür werde ich jetzt für die Taten die ich im Mai verübt habe, nämlich Herumstolzieren ohne Maske und Nichteinhalten irgendwelcher Abstände, angeklagt:

Den Einspruch konnte ich praktischerweise gleich per E-Mail erledigen, wobei ich den gar nicht wegen der Aussicht auf Erfolg stelle, sondern nur weil es eine gute Gelegenheit ist mich uneinsichtig und frech zu zeigen, da mir die 8 Stunden im Kerker mehr Ehrenpunkte einbringen werden als sie mich Zeit kosten werden:
Yukterez hat geschrieben:Werte MBA für den 16. Bezirk,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Strafverfügung die mir unter dem Zeichen GZ: MBA/210000045413/2021 zugestellt wurde, da eine Einhaltung des Mindestabstands innerhalb der Polizeiabsperrungen gar nicht möglich war und ich meine Maske beim Rauchen einer Zigarette gar nicht aufhaben konnte. Sollte mein Einspruch erfolglos sein werde ich mit stolz geschwellter Brust die Ersatzfreiheitsstrafe die ich als eine politische Auszeichnung betrachte antreten, und sobald mal wieder ein vernünftiger Politiker wie Kickl an der Macht ist selber wegen Amtsmissbrauch und auf Entschädigung klagen, worauf ich mich schon freue.
Gezeichnet,








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