Rudi Knoth hat geschrieben:
@Habiba » Mo 26. Jul 2021, 06:32
Zitat:
In der Altersgruppe bis 70 Jahren (die Älteren lass ich mal außen vor um dem Vorwurf vorzubeugen die Alten müssen eh irgendwann abnippeln), sind in 2020 in Österreich 22 Menschen an AIDS gestorben, und 121 Leute an an Tuberkulose (13), Influenza (56) und Pneumonien (52). Das Risiko an einer "milden Grippe"zu sterben ist also deutlich größer als das an AIDS zu sterben
Bei AIDS ist die Lage heute eine ganz andere als vor 40 Jahren, wo es keine Behandlungsmöglichkeit gab. Mit den heute bekannten Medikamenten kann jemand mit AIDS recht alt werden. "Corona" ist aber recht neu und es gibt schon Möglichkeiten, diese Krankheit zu behandeln, die aber noch in der Erprobung sind.
Gruß
Rudi Knoth
Das ist mir schon klar. Es ging ja dadrum, dass Yukterez dachte, ich als "Demokrat" müsste eine Gesetzesänderung befürworten, dass das Strafmaß bei einer HIV-INfektion aufgrund unterlassener Information seitens des Infizierten, von einer Straftat auf eine Ordnungswidrigkeit senkt. Das ging allerdings in die Hose, denn während ich dafür einstehe das ein Infizierter Verantwortung dafür trägt andere nicht weiter zu infizieren, befürwortet Yukterez dass das Weiterverbreiten von weniger "lethalen" Krankheiten nicht strafwürdig ist. Das würde z.B. bedeuten, dass wenn z.B. ein
Infizierter bewusst in der Öffentlichkeit rumläuft und andere infiziert, dann sollte das Strafmaß eher als Ordnungswidrigkeit gelten. Ich bin der Meinung wir haben es einduetig mit Körperverletzung zu tun, und so sollte dann auch das Strafmaß sein.
In den meisten Fällen ist es natürlich so, dass man bei HIV nur eine begrenzte Anzahl an Kontaktpersonen hat, und es dann im Klagefall einfacher wird zu beweisen woher die Infektion stammt (wobei es natürlich schlauer wäre schon vorher präventive Maßnahmen zu treffen). Bei Erkrankungen durch Tröpfcheninfektion hingegen ist es weitaus schwieriger zu beweisen wer verantwortlich für die Übertragung ist, und deshalb hat man als Geschädigter dann auch kaum Chancen auf Klage. Dazu kommt dass ich als GEschädigter, im Gegensatz z.B. zu HIV, nicht immer die Möglichkeit habe mich präventiv zu schützen. Es sei denn man nimmt sich den schlauen Rat von Schlumpfine zu nutzen, in dem die Verantwortung auf dem Empfänger und nicht dem Verursacher liegt, und rennt im Volllatex-Anzug rum, was natürlich absolut alltagstauglich ist.