Quo vadis, USA?

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Mikesch kann halt nicht aus seiner Haut

Beitragvon Yukterez » Do 10. Aug 2023, 16:41

Bild Mikesch hat geschrieben:schauen wir uns mal die völkerrechtlichen Verstöße und Kriegsverbrechen der Russen an:

Einfach nur dem anderen all das womit man selber angefangen hat in die Schuhe zu schieben ist so ziemlich die billigste Taktik die man haben kann, aber von den Khokhols und ihren Supportern ist man das eh schon gewohnt.

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Maximum delusion

Beitragvon Yukterez » Do 10. Aug 2023, 16:50

Zelenskys nekrophiles Theyby will uns erzählen dass es ein Mensch sei, also sein Humor ist schon mal nicht schlecht:

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Wenn der sich in den Spiegel schaut während er so was sagt muss er selber lachen, was für eine absolute Witzfigur (:

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Mikesh und der Geschichtsrevisionismus ...

Beitragvon ZQUANTUM » Do 10. Aug 2023, 17:46

viewtopic.php?f=15&t=758&start=7670#p206837

Danke Lügenmikesh Bild, dass du mir die Gelegenheit gibst, das nochmaligst Punkt für Punkt durchzugehen.
99% der genannten Fälle wurden hier zwar bereits behandelt, sollten nachträglicher Übersichtlichkeit wegen, jedoch noch einmal dezidiert angesprochen werden.
Zunächst zu deinem Punkt 1, in folge in den nächsten tagen zu deinen weiteren Punkten/Behauptungen.

1 Besetzung der Krim
1.1 der Fall wird von entsprechenden Fachgebietslern.... entweder als Annexion oder als Sezession bezeichnet. Wobei die Annexion tatsächlich (auch mM.) völkerrechtlich zu verurteilen ist. Bzgl. der Sezession hingegen, im Sinne des Völkerrechts, ist nicht klar definiert ob eine Sezession völkerrechtlich relevant oder nicht. Im Endeffekt überlässt das VR, es in den betroffenen Staaten gegebenen G-Regelungen, wie die Abspaltung Gebiets-rechtlich zu bewerten ist.

Die Krim hat bereits 1991, wenn recht erinnert (jedoch hier im Thread ausführlich nachzulesen), auf derer prinzipielle Unabhängigkeit, bzw. auf derer Selbstbestimmungsrecht bestanden und mehrmals entsprechende Anträge und Verträge, mit dem damals noch demokratisch gewählten Staatsapparat, versucht zu schliessen... (Von daher ist es 1.2 schon mal historisch nachvollziehbar gegeben, dass die Krim sich seit Jahrzehnten um Eigenständigkeit bemühte und nicht erst seit ab 2104)

Die aktuelle Argumentation der Krimbehörden, dass sie das Recht auf Sezession hatte......, da 1.3 zuvor ein gewalttätiger Regierungs-Putsch in Kiew stattfand und die dem Putsch nachfolgende, machtübernehmende Interimsregierung, sich beweisbar teils aus Neonazis zusammensetzte,...... ist wiederum völkerrechtlich relevant. Da bei derartiger Gewalteinwirkung unter Verlust staatsapparatlicher Kontrollen und Gesetzmäßigkeiten, einer davon betroffenen Region, grundsätzlich das Recht auf Sezession eingeräumt werden kann, um die Menschenrechte in der Region zu wahren.

Die ursächliche Argumentation der Krimbehörden (1.3), lässt sich bei gefolgter historischer Entwicklung mM. noch besser nachvollziehen.
1.4 Nach dem Putsch in Kiew, direkt oder im geschichtlichen Verlauf erfolgte Maßnahmen, die aufgrund der gewalttätigen Machtübernahme und der auf den Putsch gefolgten Maßnahmen der Interimsregierung, gegen das Völkerrecht verstoßen.
Im Einzelnen: Ab 2014/15.

1.41 Erklärung der rebellischen Gebiete, zB. Donbas, zu Terrorregionen. (Beweisbar)
1.42 Großangelegtes militärisches Vorgehen mit Waffengewalt, gegen die eigene Bevölkerung. (Beweisbar)
1.43 Ermordung von Kriegsgefangenen. (Beweisbar)
1.44 Einsatz von Streu- Phosphor und etc. Bomben in ukrainischen Städten. (Beweisbar)
1.45 Zerstörung dortiger zivilen Einrichtungen und Infrastruktur. (Beweisar)
1.46 Verschleppung und Vergewaltigung und Ermordung von Kindern (Beweisbar)
1.47 Terrorisierung der Zivilbevölkerung durch Bombardierungen (Beweisbar)
1.48 Folterungen, Vergewaltigungen und Ermordungen von Kindern, Frauen, Alten, Zivilpersonen, Militärangehörigen. zB. Donbas (Beweisbar)
1.49 Verbot der russischen Sprache und jeglichen ru Schriftwerks, unter Gefängnisstrafe bei Zuwiderhandlung. (Beweisbar)
(hier wäre die überwiegend russischsprachige Bevölkerung der Krim besonders betroffen gewesen, wenn auch von allen anderen Punkten)

Die Liste ließe sich jetzt beliebig fortsetzen :roll:

Z.

Später zu Punkt 2
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N-MC hat keine Übersicht

Beitragvon ZQUANTUM » Do 10. Aug 2023, 19:51

N-MC
Eben, davon das Sanktionen völkerrechtswidrig sind steht da nichts. Nur bestimmte, aber um die geht's ja bei den russischen gar nicht.

Ich empfehle einen Augenarztbesuch!?

Was da steht und was es betrifft, sind erstmal aller Art der hier ua. kontextuell anfallenden Sanktionen gegen RU:

Das Dokument A/HRC/52/L.18 "fordert die Abschaffung solcher Maßnahmen, da sie gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Normen und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten verstoßen". Eingebracht wurde die Resolution von Aserbaidschan im Namen der Bewegung der Blockfreien Staaten.

In der Resolution heißt, dass der Rat "Die fortgesetzte einseitige Anwendung und Durchsetzung solcher Maßnahmen durch bestimmte Mächte als Druckmittel, einschließlich politischen und wirtschaftlichen Drucks, gegen jegliches Land, insbesondere gegen die am wenigsten entwickelten Länder und sich entwickelnde Länder, mit dem Ziel, diese Länder an der Ausübung ihres Rechts zu hindern, aus freiem Willen über ihr eigenes politisches, wirtschaftliches und soziales System zu entscheiden, nachdrücklich verurteilt".

Sanktionen führten zu "schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte der betroffenen Bevölkerungsgruppen", mit "besonderen Konsequenzen für Frauen, Kinder, sowie Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen".


Nun ja, in gewisser Weise hat deine Argumentation, "Sanktionen gegen Ru verstossen nicht g. d. Völkerrecht"..... ja was, dazu im folgenden:

A. Wer versucht eine Supermacht, mit weltweit auf Platz 1 stehendem Marktwert an Bodenschätzen von mind. 65,4 Bio Dollar (ca. USA+Saudiland), mit Sanktionen kleinzukriegen, hat keine Ahnung von Wirtschaft, bzw. nicht mehr alle an der Rassel, da somit die gesamte Weltwirtschaft ins Wanken geraten kann.

Insofern..."hat ja was"....
B. Da die oben unter Betrachtung des Völkerrechts formulierten Sanktionsfolgen, btr. der ca.12.000 Sanktionen gegen Russland, in Russland nicht wirklich eintrafen, (die laut der Menschenrechtskommission zu erwartenden Folgeerscheinungen waren sozusagen bisher in Russland nicht zu beobachten) kann man sagen, dass die völkerrechtlichen Bedenken, in diesem Falle die Sanktionen Russland betreffend, ausnahmsweise nicht greifen, zumindest in Russland nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen.

Zumindest blieb die russische Bevölkerung bisher vor Schaden bewahrt und Russland konnte sich zudem, entgegen Erwartung, während Sanktionsverlauf, in der Weltrangliste noch vor allen EU Staaten platzieren, vor allem Deutschland. Sieh Weltrangliste GDP,PPP viewtopic.php?f=15&t=758&start=7620#p206692

C. Inwiefern die Sanktionen dennoch Völkerrechtlich relevant und es tatsächlich in diversen Staaten zu vom Menschenrechtsrat zurecht zu erwartenden Sanktionsfolgen kam, zeigt zB. der Fall Deutschlands. Dessen Inflation zum Teil durch die Sanktionierung russischer Waren, Rohstoffe und auf die Sanktionierung von RU-Banken und die Sanktionierung des weltweiten Geldverkehrs mit RU (SWIFT Ausschluss etc.....) hervorgerufen wurde. Was schließlich, neben weiteren Faktoren, zu drastischen Energiepreiserhöhungen führte, die für den Produktionsstandort Deutschland tödliche Folgen haben können. So bildet Deutschland weltweit das Schlusslicht der Industriestaaten mit einem zu erwartenden Minuswachstum.

Zusatz Verbraucherpreisindex BRD 2023:
Bild

D. Wenn man beobachtet, wie selbst Industriestaaten von den Folgen direkter und indirekter Sanktionierung Russlands getroffen werden, lässt sich unschwer vorstellen, wie sehr sich die Sanktionierung Russlands auf kleinere ärmere, besonders Entwicklungsländer, auswirkt, die ua. langjährige Handelsbeziehung mit RU pflegen. Welche nun aufgrund der Sanktionen des Zahlungsverkehrs mit RU sogut wie vollständig zusammenbrachen. Die gen. Sanktionen verhindern somit einerseits den Export einheimischer Produkte und Waren nach Russland, als auch andererseits, den Import wichtiger Handelsgüter, wie Nahrung (Weizen etc), Medikamente und in den Entwicklungsländern dringend gebrauchte Düngemittel.

Ergo schaden Sanktionen entsprechend der vom UN M-Rat erörterten Sanktionsfolgen... nicht nur dem direkt sanktionierten Staat (Russland mal ausnahmsweise nicht wirklich), sondern auch nahezu allen Staaten, die mit diesem wirtschaftlich kooperieren...

Z.
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Zelenskys Flop Show

Beitragvon Yukterez » Do 10. Aug 2023, 20:03

Wo bleiben die Abrams Panzer, Putin watscht Zelensky vor den Augen der versammelten Nato ab und niemand hilft:

Bild

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Simon der Speichellecker der Russen.

Beitragvon Mikesch » Do 10. Aug 2023, 21:04

Yukterez hat geschrieben:
Mikesch hat geschrieben:schauen wir uns mal die völkerrechtlichen Verstöße und Kriegsverbrechen der Russen an:

Einfach nur dem anderen all das womit man selber angefangen hat in die Schuhe zu schieben ist so ziemlich die billigste Taktik die man haben kann, aber von den Khokhols und ihren Supportern ist man das eh schon gewohnt.
Ja, nee ist klar. Deine Einlassung ist lächerlich. Die UN als Supporter der Ukraine zu bezeichnen, ist schon sehr weit hergeholt.
Die Feststellung liegt beim internationalen Gerichtshof in Den Haag anhängig. Nur zur Erinnerung: Es gibt einen internationalen Haftbefehl gegen Putin in diesem Zusammenhang.

Wieder einmal eine typisches Vatnik Reaktion von Simon.
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Z. bügelt Beschlüsse der UN ab.

Beitragvon Mikesch » Do 10. Aug 2023, 21:15

ZQUANTUM hat geschrieben:https://mahag.com/neufor/viewtopic.php?f=15&t=758&start=7670#p206837

1 Besetzung der Krim

blabla

Resolution 68/262 der UN-Generalversammlung: Referendum ist ungültig. Wie ein Referendum abzuhalten ist, darüber gibt es international gültige Standards.

Die Krim gehört völkerrechtlich zur Ukraine.
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Z. singt das Lied der Russen.

Beitragvon Mikesch » Do 10. Aug 2023, 21:46

ZQUANTUM hat geschrieben:
N-MC
Eben, davon das Sanktionen völkerrechtswidrig sind steht da nichts. Nur bestimmte, aber um die geht's ja bei den russischen gar nicht.

Ich empfehle einen Augenarztbesuch!?

Was da steht und was es betrifft, sind erstmal aller Art der hier ua. kontextuell anfallenden Sanktionen gegen RU:

Das Dokument A/HRC/52/L.18 "fordert die Abschaffung solcher Maßnahmen, da sie gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Normen und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten verstoßen". Eingebracht wurde die Resolution von Aserbaidschan im Namen der Bewegung der Blockfreien Staaten.



Wirtschaftssanktionen verstoßen nicht gegen das Gewaltverbot des Art. 2 Abs. 4 UN-Charta
Recht auf kollektive Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta erlauben Wirtschaftssanktionen. Man darf die Ukraine mit Waffen unterstützen und selbstverständlich auch mit Sanktionen.
Wirtschaftssanktionen unterliegen dem Interventionsverbot (Art. 2 Abs. 7 UN-Charta). Das ist hier gegeben.

Die Besetzung und Annexion der Krim und die Besetzung der Ostukraine sind schwere Verstöße gegen das Gewaltverbot und die territoriale Souveränität der Ukraine. Die Invasion verstößt gegen das Gewaltverbot und ist eine Verletzung der territorialen Integrität. Das Recht auf kollektive Selbstverteidigung in Art. 51 UN-Charta erlaubt es Wirtschaftssanktionen gegen den Angreifer Russland zu verhängen.

Deine Ausführungen sind irrelevant.
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Simon floppt.

Beitragvon Mikesch » Do 10. Aug 2023, 21:58

Yukterez hat geschrieben:Wo bleiben die Abrams Panzer.
Kommen nicht erst wie geplant nächstes Jahr, sondern schon im Herbst.

Simon wieder uninformiert.
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Re: N-MC hat keine Übersicht

Beitragvon McMurdo » Fr 11. Aug 2023, 06:39

ZQUANTUM hat geschrieben:Ich empfehle einen Augenarztbesuch!?

Was da steht und was es betrifft, sind erstmal aller Art der hier ua. kontextuell anfallenden Sanktionen gegen RU:

Das Dokument A/HRC/52/L.18 "fordert die Abschaffung solcher Maßnahmen, da sie gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Normen und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten verstoßen". Eingebracht wurde die Resolution von Aserbaidschan im Namen der Bewegung der Blockfreien Staaten.

In der Resolution heißt, dass der Rat "Die fortgesetzte einseitige Anwendung und Durchsetzung solcher Maßnahmen durch bestimmte Mächte als Druckmittel, einschließlich politischen und wirtschaftlichen Drucks, gegen jegliches Land, insbesondere gegen die am wenigsten entwickelten Länder und sich entwickelnde Länder, mit dem Ziel, diese Länder an der Ausübung ihres Rechts zu hindern, aus freiem Willen über ihr eigenes politisches, wirtschaftliches und soziales System zu entscheiden, nachdrücklich verurteilt".

[

Empfehle ich dir auch. Von Sanktionen aufgrund eines Völkerrechtswidrigen Angriffskrieges steh da nämlich ja gar nichts. Bist wohl zu dumm Texte zu verstehen..
Wie es richtig geht hatte ich ja schon verlinkt.
Das Russland die Sanktionen nicht treffen ist natürlich auch nur Wunschdenken. Selbst Putin hat das schon zugegeben. Nivht umsonst müssen die Kriegsgerät in Nordkorea und Co. kaufen.
McMurdo
 

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