Du argumentierst aber doch selbst, dass der Prozess öffentlich war und jeder dort Zugang hatte. Es gibt ja auch nur wenige Prozesse von denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
Wenn du Zweifel hast, ob die Gesamtveröffentlichung zulässig ist, warum sollte dann eine Teilveröffentlichung möglich sein?
Falls in diesem Vergleich tatsächlich weitere Personen benannt sind, so kann man die Namen unkenntlich machen.
Deine Warnung an andere “Mitstreiter” halte ich für überflüssig, weil sie einfach nur provoziert. Außerdem kann man diesen Vergleich nicht auf andere Personen anwenden. Selbst ein Urteil dient nicht unbedingt als Referenz in einem ähnlich gelagerten Fall.
