All hat geschrieben:@ Jocelyne
Gut, wenn du das so sehen möchtest. Es steht dir ja frei diese Entscheidung zu treffen. Ich denke mal, dass die andere Seite jetzt auch Ruhe gibt und man sollte nicht weiter bohren.
Was soll das? Jocelyne bohrt doch nicht weiter. Sie hat, außer der Warnung in ihrem Blog fast gar nichts dazu geschrieben, sah sich nur durch Kemmes und Deine mißgünstigen Interpretationen hier zu einer Stellungnahme genötigt.
All hat geschrieben:@ Bell
Lies dir bitte meinen Text genau durch. Ich habe geschrieben, dass ein Urteil nicht unbedingt als Referenz dienen kann. Es kommt immer auf den Richter an.
Wenn überhaupt etwas als Referenz benutzt werden kann, dann doch aber Urteile. Dass andere Gerichte einen 'unklaren' Fall anders beurteilen können, ist zwar richtig, jedoch scheint der Fall hier recht klar gewesen zu sein ... anderenfalls hätte R.K. (bzw. sein Anwalt) sich sicher nicht auf einen Vergleich eingelasssen, der nahezu das Gegenteil dessen bewirkte, was er mit seiner Klage ursprünglich bezweckte, sondern ein Urteil sprechen lassen und dagegen Berufung eingelegt, in der Hoffnung, dass die Richter am OLG den Fall anders beurteilen als das LG München.
Weiters ist es natürlich so, dass der gerichtliche Verlauf als Referenz für gleichartige Fälle (Klagen gegen Jocelyne in ähnlicher Sache nämlich) dienen kann, denn diese würde ja vor dem für Jocelyne zuständigen Gericht (bzw. Richter) landen, also offensichtlich wieder vor dem Landgericht München.
Wenn die Teilveröffentlichung Bestandteil des Vergleiches ist, dann hätte man das ja mal kurz und präzise formulieren können. Die Formulierungen nur auszugsweise darzustellen lässt unterschiedliche Auslegungen zu. Vor allen Dingen dann, wenn man noch schreibt, dass der abgeschlossene Vergleich eine Löschung alter Forenbeiträge bedeutet. Das hört sich eher nach einer persönlichen Auslegung des Vergleiches an, als nach einer im Vergleich vorhandenen Formulierung.
Aber doch nur, wenn man wie Du, Jocelyne so mißgünstig wie nur irgendmöglich interpretiert. R.K. hat auf seiner HP im Prinzip das Gleiche geschrieben, nur halt mit anderen Worten und natürlich ohne Warnung.
Nach juristischen Vergängen gegen Frau Lopez entstand obiger Vergleich der
neben der genannten Erklärung auch die Löschung von Texten im Internet zu
einer Auseinandersetzung im Internet der Jahre 2006 - 2010 bedeutet.