Es handelt sich um eine wichtige Gerichtsverhandlung, sowohl für die Rechte der Tiere, als auch für die Rechte der Bürger.
Das relativ neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde 2006 verabschiedet und findet Europaweit seine Entsprechung in der EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008.
Wikipedia:
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Das Gesetz über die Informationsfreiheit gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.
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Trotz des umfangreichen Katalogs von Ausnahmetatbeständen gilt seit dem 1. Januar 2006 der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Dies ist ein Paradigmenwechsel, galt zuvor doch das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind, es sei denn, es besteht ein spezialgesetzlich normierter Auskunftsanspruch.
[...]
Vor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, bestand kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen auf Bundesebene.
Wir haben als Tierschützer dieses Gesetz im Land Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen, um Transparenz über die umstrittenen Primatenversuche an der Uni Bochum herbeizuführen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Genehmigung solcher Versuche durch die zuständige Behörde zu kontrollieren (hier LANUV NRW).
Dabei wurden wir mit der Erhebung von empfindlichen Gebühren konfrontiert (insgesamt um ca. 500 Euro mit 4 Gebührenbescheiden der Behörde, wogegen wir gleich 4 Mal geklagt haben), obwohl das IFG eine Gebührenbefreiung vorsieht, wenn die Anfrage ohne kommerzielle Nutzung der Auskünfte im öffentlichen Interesse erfolgt, was eindeutig unser Fall war. Eine Summe von 500 Euro ist nicht unwesentlich für den Privathaushalt von ehrenamtlich engagierten Bürgern oder für kleine Tierschutzvereine, die praktisch schon für jeden Notfall auf Spenden angewiesen sind.
Es sieht so aus, als ob diese Praxis vom LANUV NRW als Abschreckung der Bürger eingesetzt wird, wie Journalisten aus dem Blog „Ruhr Barone“ es anhand eines ähnlich gelagerten Falls analysiert haben, siehe:
Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf AbschreckungDass LANUV NRW es nicht so genau mit den Rechten der Bürger nimmt, wurde aufgrund dieses Einzelfalls von dem Abgeordneten Ralf Witzel schon 2012 mit seiner Kleinen Anfrage 570 beim Landtag NRW ersichtlich gemacht, die erfreulicherweise bewirkt hat, dass die unangemessene Gebührenerhebung des LANUV NRW zurückgesetzt wurde und die Klage des Bürgers außergerichtlich geregelt wurde, siehe:
Wir sind von daher zuversichtlich, dass das anstehende Gerichtsurteil vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf in unserem Fall auch zu einem positiven Ausgang im Sinne der Rechte der Bürger führen wird. Es handelt sich am 7.02.14 um die Gerichtsverhandlung zu einer unserer 4 Klagen in derselben Angelegenheit, wobei ich in diesem Fall als Klägerin auftrete:
Jocelyne Lopez ./. Land Nordrhein-Westfalen
Freitag, den 7. Februar 2014, um 9.30 Uhr
Im Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf
Sitzungssaal III, Raum 240
Die Verhandlung ist öffentlich. Aufgrund des verfassungsrelevanten Aspekts des gerichtlichen Verfahrens für die Rechte der Tiere und der Bürger sind Beobachter und Zuschauer erwünscht.
Viele Grüße
Jocelyne Lopez
PS: Dieses Gesetz ist auch insofern für die Hinterfragung der Relativitätstheorie relevant, da auch die Behörde PTB im Fall unserer Anfrage über das CERN-Neutrinoexperiment im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes mit Erhebung von Gebühren gedroht hat, siehe:
Zitat PTB 22.03.2013:
Laut Gesetz müssen wir unsere Leistungen nach der Zulassungskostenverordnung bzw. der Kostenverordnung für Nutzleistungen abrechnen — die aktuellen Stundensätze finden sich auf unserer Webseite. Bei Bürgeranfragen haben wir bisher auf die Rechnungsstellung verzichtet, weil sich der Aufwand in der Regel in Grenzen hält. Dennoch müssen wir bei diesem Kulanzservice immer darauf achten, dass wir nicht als kostenloser Nachhilfedienst für Physik missbraucht werden.
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